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Eine lächelnde Frau mit lockigem Haar und rotem Pullover hält eine Karte in der Hand, die ihren subsidären Schutz in Deutschland repräsentiert.

Subsidiärer Schutz: 8 wichtige Fakten

Subsidiär schutzberechtigt – Was bedeutet das und wie wird entschieden, ob jemand subsidiär schutzberechtigt ist oder nicht? Wie gehen die Behörden in Deutschland bei der Prüfung für den Aufenthaltstitel genau vor und welche Rechte und Möglichkeiten hat man als subsidiär Schutzberechtigter? Dieser Beitrag verschafft Ihnen Klarheit zu allen Fragen zum subsidiären Schutzstatus.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Der subsidiäre Schutz greift dann, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können.
  • Subsidiärer Schutz bedeutet, dass Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten dürfen, weil Ihnen in Ihrem Heimatland Gefahr droht.
  • Der subsidiäre Schutz wird erstmalig für drei Jahre erteilt.
  • Als subsidiär Schutzberechtigter sind Sie grundsätzlich berechtigt, einen Antrag für eine Niederlassungserlaubnis oder eine Einbürgerung zu stellen.

1. Was bedeutet subsidiärer Schutz?

Subsidiärer Schutz ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG. Das Wort subsidiär hat seinen Hintergrund im Lateinischen und bedeutet Hilfe leistend oder als Behelf dienend. Der Inhaber des subsidiären Schutzstatus war also auf Hilfe angewiesen und hat zur Hilfe als Schutz einen Status erhalten.

Richtlinie dafür ist die EU-weit geltende Richtlinie 2011/95/EU aus dem Jahr 2011, die auf der 1951 festgelegten Genfer Flüchtlingskonvention basiert.

2. Wann bekommt jemand subsidiären Schutz?

Den Aufenthaltstitel als subsidiär Schutzberechtigter nach § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG erhalten Sie, wenn bei Ihnen weder die Flüchtlingseigenschaft noch die Asylberechtigung nach § 25 Abs. 1 AufenthG infrage kommt. Voraussetzung ist, dass Sie nach Art. 15 der Richtlinie 2011/95/EU in Ihrem Heimatland durch einen ernsthaften Schaden bedroht sind. Zu diesen ernsthaften Schäden gehören in der Regel folgende Möglichkeiten:

  1. Ihnen droht in Ihrem Heimatland die Vollstreckung oder Verhängung der Todesstrafe.
  2. Ihnen droht im Herkunftsland Folter, erniedrigende Behandlung oder Bestrafung.
  3. Eine Bedrohung des Lebens infolge eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes liegt bei Ihnen vor.

Was für eine Art von Aufenthaltstitel ist Subsidiär Schutzberechtigt?

Wie die Flüchtlingseigenschaft (§ 25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG) oder die Asylberechtigung (§ 25 Abs. 1 AufenthG) ist auch der subsidiäre Schutz nach § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG ein asylrechtlicher Aufenthaltstitel.

Das bedeutet, dass Sie, bevor Sie den Aufenthaltstitel als subsidiär Schutzberechtigter erhalten haben, einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt und ein Asylverfahren durchlaufen haben. Hier wurde genau kontrolliert, welcher Fall bei Ihnen eintritt und mit welchem Schutzstatus Ihnen ein Aufenthaltstitel in Deutschland gewährt werden kann.

Die 4 asylrechtlichen Aufenthaltstitel

In der folgenden Tabelle haben wir für Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen den asylrechtlichen Aufenthaltstitel Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus, Subsidiär Schutzberechtigt und Abschiebeverbot zusammengefasst.

Asylrechtlicher Aufenthaltstitel
Beschreibung
Asylberechtigung
  • Asylberechtigt ist, wer bei einer Rückkehr ins Heimatland politisch verfolgt wird (z. B. wegen der Nationalität, Rasse, politischer Überzeugung)
  • Wer über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist ist, hat keine Asylberechtigung
  • Asylberechtigte können nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von in der Regel 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Die Dauer des Asylverfahrens wird hierbei angerechnet
Flüchtlingsstatus (§ 25 Absatz 2 Alternative 1 AufenthG)
  • Mit Flüchtlingseigenschaft wird Ihnen ein Fluchtgrund nach § 3 AsylG zugesprochen (Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Krieg). Dieser Aufenthaltstitel wird für 3 Jahre erteilt
  • Flüchtlinge können nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Die Zeit des Asylverfahrens wird dafür angerechnet
  • Flüchtlinge können bereits nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen können
  • Der Familiennachzug geht mit § 25 Absatz 2 Alternative 1 einfacher als mit subsidiärem Schutz, wenn es die Kernfamilie betrifft (Ehefrau, Kind)
  • Wenn Sie mit der Flüchtlingseigenschaft ins Heimatland reisen, dann greift das Widerrufsrecht auf den Flüchtlingsschutz gemäß § 73 AsylG und Ihr Aufenthaltstitel wird entzogen
Subsidiär Schutzberechtigt (§ 25 Absatz 2 Alternative 2 AufenthG)
  • Subsidiärer Schutz wird erteilt, wenn eine Gefährdung nach § 4 AsylG vorliegt (z. B. Gefahr durch Folter, Verfolgung, Todesstrafe). Der Aufenthaltstitel wird für 3 Jahre erteilt
  • Der Familiennachzug ist für subsidiär Schutzberechtigte begrenzt und schwieriger als mit anderen Aufenthaltstiteln
  • Eine Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis kann problemlos beantragt werden, wenn die üblichen Voraussetzungen vorliegen. Vorangegangene Asylzeiten werden mit dazu gerechnet
Abschiebeverbot (§ 25 Absatz 3 AufenthG)
  • Ein nationales Abschiebungsverbot gilt, wenn die Rückführung in das Heimatland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde
  • Der Zusatz „Individuelle Gefährdung“ wird erlassen, wenn im Herkunftsland eine ernsthafte Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit besteht
  • Mit einem Abschiebungsverbot können Sie problemlos die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen
  • Die Einbürgerung ist für Menschen mit § 25 Absatz 3 AufenthG gesperrt. Wenn Sie deutscher Staatsbürger werden wollen, müssen Sie vorher Sie den Aufenthaltstitel wechseln
  • Der Familiennachzug für Ehepartner und minderjährige Kinder von Menschen mit einem Abschiebeverbot ist nur schwer möglich. Vorher ist der Wechsel in die Niederlassungserlaubnis erforderlich

3. Wie erhält man den Aufenthaltstitel Subsidiär Schutzberechtigt?

Diese Grafik veranschaulicht die Schritte zum Erhalt des subsidiären Schutzes in Deutschland – von der Asylantragsstellung bis zur Entscheidung über Anerkennung oder Ablehnung. Sie zeigt auch die Möglichkeiten bei einer positiven oder negativen Entscheidung.
Die Grafik erklärt den Prozess zur Erlangung des subsidiären Schutzes in Deutschland – von der Antragstellung bis zur Entscheidung sowie den Möglichkeiten bei Anerkennung oder Ablehnung.
Seit dem 27. Februar 2024 können subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland einen Aufenthaltstitel für bis zu drei Jahre erhalten, anstatt wie zuvor nur für ein Jahr. Diese Änderung bietet mehr Sicherheit und Planungsspielraum, da Sie nicht jährlich um eine Verlängerung bitten müssen. Nutzen Sie diese Zeit, um sich besser in Deutschland zu integrieren und Ihre Zukunft zu gestalten!
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

4. Wie lange gilt der subsidiäre Schutz?

Dieser Aufenthaltstitel gilt erstmalig für 3 Jahre. Bei der Erteilung der Verlängerung nach § 26 Abs. 1 AufenthG erfolgt diese ebenfalls um 3 Jahre.

5. Die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel Subsidiär Schutzberechtigt

Grundsätzlich gilt, dass es keine Vorschrift für Asylsuchende gibt, Dokumente vorzulegen, um Ihren Antrag zu stellen. Wenn Sie aber Beweisstücke in Form von schriftlichen Belegen, als Handyvideos oder in sonstiger Form haben, aus denen klar ersichtlich ist, dass bei Ihnen eine Gefährdung nach § 4 AsylG zutrifft, dann ist so etwas nützlich.

Wichtig ist, dass Sie Ihre individuellen Umstände darlegen und Ihre Fluchtgründe belegen. Neben Ihren persönlichen Angaben müssen Sie Ihren Fluchtweg genau schildern und die negativen Folgen aufzeigen, die Ihnen bei einer Rückkehr in Ihr Heimatland drohen. All Ihre Aussagen müssen Sie mit entsprechenden Nachweisen untermauern. Hierbei ist es wichtig, sich auf § 4 AsylG zu fokussieren und keine anderen Gründe, zum Beispiel wirtschaftliche, zu nennen.

Die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG sind:

  1. Ihr Antrag auf Asyl muss vorliegen.
  2. Wenn Sie bereits in einem anderen Land einen sicheren Aufenthalt besitzen, dann ist Deutschland grundsätzlich nicht für Sie zuständig. In diesem Fall ist eine Rückführung in das andere Land möglich.
  3. Ist Deutschland nicht zuständig und wird Ihr Antrag abgelehnt, dann haben Sie das Recht, dagegen zu klagen. Erfolgt die Aufnahme durch das sichere Land nach 6 Monaten nicht, dann ist Deutschland nach Dublin II dennoch zuständig.
  4. Die Gefährdungen, aufgeführt in § 4 AsylG, müssen bei Ihnen vorliegen.
  5. Es ist wichtig, bei der Anhörung genau und wahrheitsgetreu zu antworten.

Anhörung der Behörden zur Prüfung des subsidiären Schutzes

Bei der Anhörung durch einen Mitarbeiter des Bundesamts für Migration schildern Sie Ihre Fluchtgeschichte und Ihre Situation. Es werden Ihnen viele Fragen über Ihre Biografie durch die Behörden gestellt. Bei dieser Anhörung ist immer auch ein Dolmetscher anwesend.

Hierbei ist es wichtig, dass Sie viele Belege und Argumente für Ihre Gefährdung nennen. Je mehr Indizien es dafür gibt, dass für Sie in Ihrem Heimatland eine Gefahr vorliegt, desto besser stehen Ihre Chancen auf einen positiven Asylbescheid. Bleiben Sie stets bei der Wahrheit.

Verlust des subsidiären Schutzes

Wenn die Gefährdung nach § 4 AsylG für Sie nicht mehr zutrifft, dann wird ein Widerrufsverfahren gegen die Entscheidung des BAMF eröffnet. Sie verlieren dann Ihren Schutzstatus und damit Ihr Aufenthaltsrecht und können jederzeit abgeschoben werden.

In § 4 AsylG steht, welche Gründe es für einen solchen Verlust geben kann. 

Solche Gründe können sein: 

  • dass Sie ein Kriegsverbrechen begangen haben,
  • eine schwere Straftat in Deutschland,
  • eine Straftat, nach der man Sie für eine Gefährdung der Allgemeinheit ansieht oder
  • wenn von Ihnen eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland ausgeht.

6. Vorteile vom Aufenthaltstitel Subsidiär Schutzberechtigt

Der Aufenthaltstitel mit subsidiärem Schutzstatus hat einige Vorteile. Diese liegen insbesondere bei der Einbürgerung und auf lange Sicht gesehen bei den Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt.

Vorteile bei der Erwerbstätigkeit

Auch wenn die Anfangszeit bei der Suche nach einer Arbeit durch die zunächst 3-jährige Dauer des Aufenthaltstitels nicht einfach ist: Mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG ist Ihnen die Erwerbstätigkeit gestattet.

Das bedeutet, dass Sie sich für die Stellenausschreibung von verschiedenen Berufen bewerben können und eine größere Auswahl haben, als es bei anderen Aufenthaltstiteln der Fall ist. Die Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden, sind durch die größere Auswahl höher als bei anderen Aufenthaltstiteln.

Vorteile bei der Einbürgerung

Als subsidiär Schutzberechtigter sind Sie im Besitz eines asylrechtlichen Aufenthaltstitels. Damit haben Sie genauso wie Menschen mit Flüchtlingseigenschaft oder Menschen mit anderen asylrechtlichen Aufenthaltstiteln einen ganz großen Vorteil gegenüber den restlichen Ausländern. Der Grund für diesen Vorteil liegt in der Berechnung der Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung.

Die Zeit Ihres Asylverfahrens von der Beantragung bis zur Entscheidung über das Verfahren wird bei der Berechnung Ihrer Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung mit aufgenommen. Damit kann die Einbürgerung bei Ihnen schneller funktionieren, als wenn die Berechnung mit Vergabe des Aufenthaltstitels starten würde.

7. Nachteile vom Aufenthaltstitel Subsidiär Schutzberechtigt

Der Status als subsidiär Schutzberechtigter hat auch einige Nachteile. Hier geht es vor allem um die Reise in Ihr Heimatland, aber auch um den Familiennachzug und den Start in die Erwerbstätigkeit.

Reisen ins Heimatland als subsidiäre Schutzberechtigter

Ihr Aufenthaltstitel ist an die Gefährdung in Ihrem Heimatland gebunden. Wenn Sie in Ihr Heimatland reisen, wird ein Widerruf Ihres Aufenthaltstitels eingeleitet, da Ihnen offenbar keine Gefahr mehr in Ihrem Heimatland droht. Daher ist von Reisen in Ihr Heimatland abzuraten.

Nachteile bei der Auswahl des Wohnortes

Die Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG verpflichtet subsidiär Schutzberechtigte, ihren Wohnsitz in dem Bundesland zu nehmen, dem sie während des Asylverfahrens zugewiesen wurden.

Nachteile beim Familiennachzug mit subsidiärem Schutz

Der Familiennachzug mit subsidiärem Schutz ist schwieriger als mit den anderen asylrechtlichen Aufenthaltstiteln. Durch ein 2018 erlassenes Gesetz können außerdem pro Monat nur 1.000 Familienzusammenführungen stattfinden. Dies ist auch in § 36a AufenthG festgehalten.

Theoretisch ist der Familiennachzug zwar für Sie möglich. Durch die starke Begrenzung kann es allerdings zu sehr langen Wartezeiten kommen. Wenn Sie als subsidiär Schutzberechtigter große Integrationsbemühungen vorweisen (Deutsch lernen, arbeiten gehen, eine Ausbildung abschließen, etc.) werden Sie in der Reihung priorisiert, was sich günstig auf die Prüfung Ihres Familiennachzugs auswirkt.

8. Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung als Subsidiär Schutzberechtigter

Mit dem Aufenthaltstitel als subsidiär Schutzberechtigter haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag für die Niederlassungserlaubnis oder auch auf eine Einbürgerung zu stellen. Für beide Anträge müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und entsprechende Dokumente vorbereiten.

Beantragung der Niederlassungserlaubnis als Subsidiär Schutzberechtigter

Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber “Subsidiärer Schutz und Nieder­lassungs­erlaubnis”.

Unsere Leseempfehlung
http://Subsidiärer%20Schutz%20und%20Niederlassungserlaubnis
Subsidiärer Schutz und Niederlassungserlaubnis

Als subsidiär Schutzberechtigter können Sie einen Antrag für eine Niederlassungserlaubnis stellen. In diesem Artikel verraten wir Ihnen alles, was Sie darüber wissen müssen.

Beantragung der Einbürgerung als subsidiär Schutzberechtigter

Auch der Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft ist für Sie mit dem Aufenthaltstitel § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG generell möglich. Es gibt bestimmte Dinge, die Sie beim Antrag beachten sollten, damit am Ende Ihre Einbürgerung erfolgreich klappt. Im folgenden Video erklären wir Ihnen, wie Sie als subsidiär Schutzberechtigter deutscher Staatsbürger werden können.

Zusammenfassung: 8 Fakten zum subsidiären Schutz

  1. Den Status als subsidiär Schutzberechtigter bekommen Sie, wenn bei Ihnen Gefährdungen nach § 4 AsylG vorliegen.
  2. Der Aufenthaltstitel als subsidiär Schutzberechtigter wird zunächst für 3 Jahre und anschließend, wenn nötig, um 2 oder 3 Jahre verlängert.
  3. Der Familiennachzug als subsidiär Schutzberechtigter bringt lange Wartezeiten mit sich. Die Anzahl der monatlichen Familiennachzüge ist per Gesetz auf 1000 im Monat beschränkt.
  4. Die Erwerbstätigkeit als subsidiär Schutzberechtigter ist ohne Hindernisse möglich.
  5. Die Reise ins Heimatland ist für subsidiär Schutzberechtigte nicht möglich. Wenn Sie in Ihr Heimatland reisen, können Sie die Bedrohung in Ihrem Heimatland, wegen der Sie den Aufenthaltstitel subsidiär Schutzberechtigter erhalten haben, nicht mehr glaubhaft darlegen.
  6. Sowohl Einbürgerung als auch Niederlassungserlaubnis können ohne Probleme mit § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG beantragt werden.
  7. Die Zeit des Asylverfahrens wird bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer berücksichtigt.
  8. Bei Verstößen gegen die in § 4 AsylG Abs. 2 genannten Gründe kommt es zum Widerrufsverfahren und der Aufenthaltstitel wird entzogen.

Holen Sie sich jetzt Hilfe bei allen Fragen zum subsidiären Schutz

Sind Sie Subsidiär Schutzberechtigt und haben noch Fragen? Sie möchten eine Niederlassungserlaubnis oder eine Einbürgerung beantragen und kommen nicht weiter? Wir unterstützen Sie sehr gerne! 

Sie haben Fragen?
Subsidiärer Schutz ist ein sehr komplexes Thema. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Machen Sie unseren kostenlosen Test und unsere juristischen Experten setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum subsidiären Schutz

Subsidiär bedeutet Hilfe leistend. Subsidiärer Schutz bedeutet Schutz vor einer bestimmten Gefährdung nach § 4 AsylG. Gründe dafür können Gefahr durch Folter, Todesstrafe, oder einen innerstaatlichen oder internationalen Konflikt sein.

Subsidiären Schutz erhalten Menschen, die durch in § 4 AsylG aufgelistete Gründe in ihrem Heimatland gefährdet sind und darum Schutz suchen und einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben.

Der subsidiäre Schutz wird von den Behörden erstmalig für 3 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung gibt es anschließend für 3 Jahre (nach Ermessen der Behörde).

Ja. Die Einbürgerung ist mit diesem Aufenthaltstitel möglich. Wichtig: Bei der Aufenthaltsdauer wird die Zeit des Asylverfahrens berücksichtigt.

Ja. Die Niederlassungserlaubnis kann mit § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG beantragt werden. Auch hier gilt: Die Zeit des Asylverfahrens wird in die Aufenthaltsdauer einbezogen.

Ja, allerdings müssen Sie möglicherweise mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass es nur 1.000 Familiennachzüge pro Monat geben darf. Bei großen Integrationsbemühungen (Deutsch lernen, arbeiten, eine Ausbildung abschließen, etc.) kann Ihr Familiennachzug priorisiert werden.

Ja, reisen ist mit dem subsidiären Schutz grundsätzlich möglich. Sie sollten allerdings nicht in Ihr Heimatland reisen. Diese Reise deutet an, dass Ihnen in Ihrem Heimatland keine Gefahr mehr droht. Dadurch können Sie Ihren Aufenthaltstitel als subsidiär Schutzberechtigter verlieren.

Ja. Wenn man gegen § 4 Abs. 2 AsylG verstößt, dann wird ein Widerrufsverfahren gegen die Erteilung des Aufenthaltstitels in die Wege geleitet. Man verliert dann den Aufenthaltstitel und die Abschiebung ins Heimatland kann jederzeit erfolgen. Ein Widerrufsverfahren kann es auch geben, wenn die Gefährdung, wegen der sie den subsidiären Schutzstatus erhalten haben, nicht mehr zutrifft.

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