Migration begrenzen und steuern
Ein zentraler Punkt der neuen Migrationspolitik ist die explizite Aufnahme der „Begrenzung“ der Migration in das Aufenthaltsgesetz. Während sich die bisherige Migrationspolitik stark auf Integration und humanitäre Verantwortung konzentrierte, wird nun ein zusätzliches Augenmerk auf die Begrenzung der Zuwanderung gelegt. Diese Neuerung signalisiert einen verstärkten Fokus auf Ordnung und Steuerung der Migration.
Ein besonders umstrittenes Thema ist die Zurückweisung von Asylsuchenden an den Staatsgrenzen. Während Asylgesuche bisher grundsätzlich zu einem Prüfverfahren in Deutschland führten, sollen diese in Zukunft in Abstimmung mit europäischen Nachbarn bereits an den gemeinsamen Grenzen abgewiesen werden können.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zustrom irregulärer Migration einzudämmen und die Belastungen für die deutschen Behörden zu reduzieren.
Integration gezielt fördern
Trotz der verstärkten Begrenzung der Migration bleibt die Integration ein wesentlicher Bestandteil der neuen Strategie. CDU, CSU und SPD setzen verstärkt auf Maßnahmen, die zu einer erfolgreichen Eingliederung derjenigen beitragen sollen, die bereits in Deutschland leben. Dazu gehört ein Ausbau der Sprach-Kitas sowie die Fortsetzung des Startchancen-Programms, das Bildungsgerechtigkeit fördert.
Neu ist die Einführung einer verpflichtenden Integrationsvereinbarung, die Rechte und Pflichten für Zuwanderer klar regelt und so Integrationsanstrengungen transparenter und verbindlicher gestaltet.
Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Migrationspolitik ist die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte. Während in der Vergangenheit bürokratische Hürden und langwierige Anerkennungsverfahren die Fachkräfteeinwanderung erheblich erschwerten, soll nun eine umfassende Digitalisierung dieser Prozesse Abhilfe schaffen.
Die Berufsanerkennung wird dabei ausdrücklich in die neuen Verfahren integriert, sodass qualifizierte Arbeitskräfte schneller ihren Platz auf dem deutschen Arbeitsmarkt finden können.
Abschaffung freiwilliger Aufnahmeprogramme
Ein deutlicher Bruch mit der bisherigen Politik zeigt sich in der Entscheidung, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme – soweit möglich – zu beenden. Dies betrifft unter anderem Programme zur Aufnahme gefährdeter Personen aus Krisengebieten wie Afghanistan. Zukünftig sollen keine neuen Programme dieser Art mehr aufgelegt werden.
Familiennachzug und Rückführungen
Ein ebenfalls stark veränderter Bereich ist der Familiennachzug. Während dieser für subsidiär Schutzberechtigte bisher unter bestimmten Bedingungen möglich war, wird der Familiennachzug nun vorübergehend ausgesetzt. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Zuwanderungszahlen weiter zu begrenzen.
Parallel dazu wird eine sogenannte „Rückführungsoffensive“ gestartet. Ziel ist es, die Zahl der Rückführungen deutlich zu steigern. Dazu wird die Möglichkeit geschaffen, Personen in Ausreisegewahrsam zu nehmen, um deren Abschiebung sicherzustellen. Besonders Straftäter und Gefährder stehen hier im Fokus.
Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sollen wieder aufgenommen werden – beginnend mit Personen aus diesen Risikogruppen.
GEAS-Reform und deren Auswirkungen
Ein bedeutender Aspekt der neuen Migrationspolitik ist die Umsetzung der GEAS-Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem). GEAS zielt darauf ab, die Asylverfahren in der EU zu vereinheitlichen und effizienter zu gestalten. Bisher variieren die Standards und Verfahrensabläufe innerhalb der EU-Mitgliedstaaten stark, was zu sogenannten „Sekundärmigrationen“ führt – also zur Weiterwanderung von Migranten innerhalb der EU nach ihrem Erstkontakt mit dem Asylsystem.
Die neue Koalition plant, GEAS in nationales Recht umzusetzen und damit die Abläufe zu vereinheitlichen, was zu mehr Klarheit und schnellerer Bearbeitung von Asylverfahren führen soll.
Westbalkan-Regelung und deren Begrenzung
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die sogenannte Westbalkan-Regelung. Diese ermöglicht es Personen aus Westbalkanstaaten, auch ohne Asylantrag nach Deutschland zu kommen, wenn sie ein konkretes Jobangebot haben. Während diese Regelung bisher seit dem 01.06.2024 auf 50.000 Personen ausgelegt war, plant die neue Regierung nun, diese Migration wieder auf 25.000 Personen pro Jahr zu begrenzen. Dies soll die Kontrolle und Steuerung dieser Einwanderungsströme verbessern.
Einführung der Bezahlkarte
Um Missbrauch von Geldleistungen für Asylbewerber zu verhindern, wird eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte eingeführt. Diese soll sicherstellen, dass staatliche Leistungen zweckgebunden eingesetzt werden und die Umgehung dieser Regelungen unterbunden wird.
Konsequente Zusammenarbeit mit Herkunftsländern
Ein weiterer Schwerpunkt ist der verstärkte Druck auf Herkunftsländer, ihre Bürger bei Rückführungen wieder aufzunehmen. Hierzu soll die Kooperationsbereitschaft dieser Länder durch gezielte Maßnahmen wie Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Abkommen gesteigert werden. Besonders brisant ist die geplante Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien, die mit der Rückführung von Straftätern und Gefährdern beginnen soll.
Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten
Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll künftig fortlaufend erweitert werden. Dies soll dazu beitragen, Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern zu beschleunigen und unberechtigte Anträge konsequenter abzulehnen.
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Auch das Staatsangehörigkeitsrecht wird angepasst.
Die neue Koalition plant, verfassungsrechtlich prüfen zu lassen, ob es möglich ist, Extremisten, Terrorunterstützern und Antisemiten mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Personen aktiv zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen und zusätzlich eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, entschlossener gegen jene vorzugehen, die die Grundwerte der deutschen Gesellschaft infrage stellen.
Fazit
Die neue Migrationspolitik kombiniert einerseits verstärkte Begrenzungsmaßnahmen und striktere Regelungen für irreguläre Migration mit gezielten Anreizen zur Fachkräfteeinwanderung und verbesserten Integrationsmaßnahmen.
Während viele dieser Schritte auf eine effizientere Steuerung und Kontrolle abzielen, bleiben auch Maßnahmen zur Förderung von Integration und Arbeitsmarktzugang wesentliche Elemente der Strategie.
Die geplanten Maßnahmen verdeutlichen einen Kurswechsel hin zu einer ausgewogenen Balance zwischen humanitärer Verantwortung und der Sicherung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stabilität.