⚖️ EINBÜRGERUNGSRECHT · § 10 STAG
Die Loyalitätserklärung im Einbürgerungsverfahren
Gut vorbereitet zum Einbürgerungstermin: Wir erklären Ihnen verständlich, was Sie bekennen müssen, welche Fragen gestellt werden – und was Sie bei Unsicherheiten unbedingt wissen sollten.
§ 10
Rechtsgrundlage StAG
11 Merkblätter
Zur Vorbereitung
100%
Pflicht im Verfahren
§ 10
Rechtsgrundlage StAG
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Was ist die Loyalitätserklärung?
Im Einbürgerungsverfahren müssen alle Antragstellenden aktiv ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablegen. Das ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Wortlaut des Bekenntnisses
„Ich bekenne mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und erkläre, dass ich keine Bestrebungen verfolge oder unterstütze oder verfolgt oder unterstützt habe, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die gesetzwidrig eine Schädigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder die Beseitigung, Änderung oder Unterminierung der verfassungsmäßigen Ordnung bezwecken.“
Quelle: § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) i.V.m. dem amtlichen Formular der Einbürgerungsstellen
Hinweis für die Praxis
Die Erklärung wird bei der Antragsannahme oder im Laufe des Einbürgerungsverfahren besprochen und muss schriftlich unterzeichnet werden. Eine falsche Erklärung kann zur Ablehnung oder – nach erfolgter Einbürgerung – zur Rücknahme der Staatsangehörigkeit nach § 35 StAG führen.
📝 Bekenntnis zur fdGO
Sie bekennen sich aktiv zu den Grundwerten des Grundgesetzes: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung.
❌ Negativerklärung
Sie erklären, keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu verfolgen oder zu unterstützen – weder aktiv noch passiv.
✍🏽 Persönliche Abgabe
Die Erklärung muss persönlich bei der Einbürgerungsstelle abgegeben und unterzeichnet werden. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich.
👧🏻 Auch für Kinder
Minderjährige Antragsteller ab 16 Jahren geben die Erklärung selbst ab. Für Jüngere erklären die Eltern stellvertretend.
So läuft der Termin ab
Der Einbürgerungstermin umfasst mehrere Schritte. Hier erfahren Sie, was Sie erwartet.
1. Vorbereitung: Merkblätter lesen
Lesen Sie vor dem Termin alle Merkblätter zum Grundgesetz, zur Demokratie und zur Loyalitätserklärung durch. Diese stehen unten als Download bereit. Die Einbürgerungsstelle setzt voraus, dass Sie den Inhalt kennen.
2. Überprüfung der Unterlagen
Alle eingereichten Dokumente werden geprüft. Achten Sie auf Vollständigkeit – fehlende Unterlagen können zu Verzögerungen führen.
3. Gespräch zu Bekenntnissen und Loyalität
Die Sachbearbeitung bespricht mit Ihnen den Inhalt der Loyalitätserklärung. Dabei können Fragen zu demokratischen Grundwerten, zur deutschen Geschichte (insb. Nationalsozialismus) und zu Ihren persönlichen Überzeugungen gestellt werden.
4. Unterzeichnung der Erklärung
Sie unterschreiben das Antragsformular einschließlich der Loyalitätserklärung. Damit bestätigen Sie deren Inhalt rechtsverbindlich.
5. Weiterbearbeitung & Sicherheitsabfragen
Nach der Antragsannahme und Prüfung Ihrer Unterlagen führt die Einbürgerungsstelle Sicherheitsüberprüfungen durch (Verfassungsschutz, Bundeszentralregister, Ausländerzentralregister). Erst danach ergeht ein Bescheid.
Häufige Fragen zur Loyalitätserklärung
Unsere Mandanten stellen uns regelmäßig dieselben Fragen. Hier sind die wichtigsten Antworten.
Die Unterzeichnung ist eine zwingende Einbürgerungsvoraussetzung nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StAG. Wer die Erklärung verweigert, hat keinen Anspruch auf Einbürgerung. Der Antrag wird in diesem Fall abgelehnt.
Die fdGO bezeichnet die unveräußerlichen Kernprinzipien des deutschen Verfassungsstaates. Dazu gehören:
- Die Würde des Menschen (Art. 1 GG)
- Das Demokratieprinzip (Art. 20 GG)
- Das Rechtsstaatsprinzip
- Die Gewaltenteilung
- Die Unabhängigkeit der Justiz
- Das Mehrparteienprinzip und das Recht auf Opposition
- Die Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung konkretisiert.
Ja. Wer bei der Einbürgerung wissentlich falsche Angaben macht, riskiert die Rücknahme der Staatsangehörigkeit nach § 35 StAG. Dies ist auch dann möglich, wenn die Rücknahme zur Staatenlosigkeit führen würde – sofern die falsche Angabe vorsätzlich erfolgte. Die Rücknahmefrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre ab der Einbürgerung.
Die Teilnahme an legalen Demonstrationen ist kein Hinderungsgrund – sie ist ein Grundrecht (Art. 8 GG). Problematisch werden kann jedoch die Unterstützung von Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, oder die aktive Beteiligung an verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Entscheidend ist stets der Einzelfall. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind – wir prüfen Ihre konkrete Situation.
Das Bekenntnis zur fdGO berührt nicht religiöse Überzeugungen als solche. Jeder hat nach Art. 4 GG das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Erklärung bezieht sich auf das staatliche Handeln: Sie erklären, keine Bestrebungen zu unterstützen, die die demokratische Ordnung beseitigen wollen. Eine religiöse Lebensweise, auch eine konservative oder orthodoxe, ist damit vereinbar – solange keine demokratiefeindlichen Strukturen unterstützt werden.
Als verfassungsfeindliche Bestrebungen gelten z.B.:
- Mitgliedschaft in oder aktive Unterstützung von Organisationen, die vom Bundesverfassungsgericht oder durch Gesetz verboten sind
- Aktive Mitarbeit in vom Verfassungsschutz beobachteten extremistischen Organisationen (links- oder rechtsextrem, islamistisch etc.)
- Öffentliche Billigung oder Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte
- Unterstützung terroristischer Vereinigungen
Passive Mitgliedschaften oder kurze Kontakte in der Vergangenheit führen nicht automatisch zur Ablehnung – entscheidend ist die Gesamtwürdigung.
Kinder unter 16 Jahren müssen keine eigene Erklärung abgeben – die Eltern erklären für sie. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist eine eigene Loyalitätserklärung erforderlich. Bei Kindern zwischen 10 und 16 Jahren wird die Erklärung der Eltern als ausreichend angesehen, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Haltungen des Kindes vorliegen.
Die Fragen variieren je nach Einbürgerungsstelle, typischerweise werden jedoch gefragt:
- Kennen Sie den Inhalt Ihrer Loyalitätserklärung und stimmen Sie ihm zu?
- Sind oder waren Sie Mitglied in Organisationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen?
- Was verstehen Sie unter Demokratie und Grundgesetz?
- Haben Sie strafrechtliche Verurteilungen, die hier relevant sein könnten?
Unsere Empfehlung:
Bereiten Sie sich mit unseren Merkblättern vor und kommen Sie gut informiert in den Termin. Bei komplexen Vorgeschichten empfehlen wir eine vorherige anwaltliche Beratung.
Unsere Leseempfehlung
Loyalitätserklärung bei der Einbürgerung
Die Loyalitätserklärung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einbürgerung in Deutschland. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, muss erklären, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennt …
Merkblätter zum Download
Diese Unterlagen bereiten Sie gezielt auf Ihren Einbürgerungstermin vor. Alle Dokumente wurden von MIGRANDO Rechtsanwälte aufbereitet und sind kostenlos verfügbar.
💡 Empfehlung: Lesen Sie insbesondere das Merkblatt zur Loyalitätserklärung *vor* Ihrem Termin. Die Sachbearbeitung wird den Inhalt mit Ihnen besprechen.
