Vorstrafen
nicht erfüllt erfülltungeklärt
Für die Einbürgerung dürfen Sie keine schweren Vorstrafen haben. Sollten Sie Vorstrafen haben, prüfen wir, ob Sie trotz Vorstrafen eingebürgert werden können. Da es sich um sensible Daten handelt, prüfen wir diese ausschließlich telefonisch.
Vorstrafen können dazu führen, dass Sie nicht eingebürgert werden können. Sollten Sie Vorstrafen haben, darf die Strafhöhe maximal 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe betragen.