I. Vollmacht

Unmittelbar nach der Buchung erhalten Sie vom zuständigen Rechtsanwalt eine anwaltliche Vollmacht. Diese Vollmacht ist notwendig, da der Rechtsanwalt ohne Vollmacht den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht stellen darf. Sie erhalten vom Rechtsanwalt einen Link über den Sie die anwaltliche Vollmacht ganz einfach Online unterschreiben können. Die Vollmacht landet automatisch und digital im Kanzleisystem des Rechtsanwalt. Sie müssen nichts ausdrucken, nichts per Post versenden oder persönlich zum Anwalt bringen. Da wir für Sie so schnell wie möglich die Niederlassungserlaubnis erhalten möchten, haben wir alle Prozesse stark optimiert. Dadurch gewährleisten wir, dass Sie in der Regel bereits nach 3 Monaten die Niederlassungserlaubnis erhalten.

II. Antrag

Nachdem der Rechtsanwalt die Vollmacht erhalten hat, ermittelt er die zuständige Ausländerbehörde. Der Rechtsanwalt erstellt den Antrag auf Niederlassungserlaubnis und versendet diesen an die zuständige Ausländerbehörde. Zudem stellt der Rechtsanwalt durch Beifügung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses sicher, dass der Eingang des schriftlichen Antrags durch die Ausländerbehörde bestätigt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass die Ausländerbehörden nicht untätig bleibt und den Antrag innerhalb von 3 Monaten bearbeiten muss.

III. Unterlagen

Nachdem die Ausländerbehörde den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis erhalten hat, teilt Sie dem Rechtsanwalt mit, welche Unterlagen für das Antragsverfahren benötigt werden. Sie erhalten danach vom Rechtsanwalt eine E-Mail. In der E-Mail ist einzeln aufgelistet, welche Unterlagen wir benötigen. Nach Erhalt der Unterlagen senden wir diese wieder rechtssicher an die zuständige Ausländerbehörde weiter.

IV. Behörden und sonstige Stellen kontaktieren

Neben dem Antrag auf Niederlassungserlaubnis müssen zahlreiche Behörden und sonstige Stellen kontaktiert werden. In der Regel müssen folgende Schritte übernommen werden:

1. BAMF

Zunächst muss sichergestellt werden, dass das Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahrens des BAMF beendet wird. Leider werden ohne Rechtsanwalt die Anträge auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis regelmäßig nicht bearbeitet, da das BAMF teilweise Jahre bis zur Beendigung des Verfahrens benötigt. Der Rechtsanwalt fordert unmittelbar nach Antragstellung das BAMF zur Beendigung des Verfahrens auf und lässt sich die Bestätigung zusenden. Die Beendigungsbestätigung wird danach direkt an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

2. Deutsche Rentenversicherung

In der Regel müssen bis zu 60 Monate in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt werden, damit die Niederlassungserlaubnis erteilt wird. Dafür wird die deutsche Rentenversicherung vom Rechtsanwalt aufgefordert, die Rentenmitteiliung zu übersenden. Nach Prüfung der Rentenmitteilung wird diese an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Sollte die Voraussetzung in Ihrem Fall nicht notwendig sein, z.B. weil Sie Auszubildender oder Student sind bzw. weil Ihnen im Asylbescheid die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, dann entfällt diese Voraussetzung.

3. Sicherheitsbehörden

Um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen umfangreiche Sicherheitsprüfungen abgeschlossen werden. In dem Zusammenhang müssen sämtliche Sicherheitsbehörden (Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz, u.a.) kontaktiert werden. Ohne die Rückmeldung der Sicherheitsbehörden darf die Niederlassungserlaubnis nicht erteilt werden.

V. Rechtliche Streitthemen mit den Ausländerbehörden

Nachdem alle Unterlagen geprüft und eingereicht wurden teilt uns die Ausländerbehörde mit, ob die Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann. Regelmäßig entstehen an dieser Stelle die größten Probleme. Die Ausländerbehörde teilt Gründe mit, warum die Niederlassungserlaubnis nicht erteilt wird. Wir erleben es immer wieder, dass Ausländerbehörden ohne Anwalt Anträge ablehnen, obwohl die Voraussetzungen vorliegen. Typische Fehler in dem Zusammenhang sind:

  • Student Rentenversicherungsbeiträge nicht bezahlt hat (=falsch)
  • Auszubildender Rentenversicherungsbeiträge nicht bezahlt hat (=falsch)
  • Arbeitsvertrag befristet ist (=falsch)
  • Mietraum zu klein ist (=falsch)
  • trotz Flüchtlingseigenschaft Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen (=falsch)
  • Sprachzertifikat B2 gefordert wird (=falsch)
  • Ablehnung wegen geringer Vorstrafen (=falsch)
  • Antragszeit im Rahmen der Asylantragstellung nicht angerechnet wird (=falsch)
  • Prognoseentscheidung bei Studenten und Auszubildenden negativ ausfällt (=falsch)
  • Studenten und Auszubildende kein Einkommen haben (=falsch)
  • Ablehnung wegen des Herkunftslandes (=falsch)
  • die Identität nicht ausreichend nachgewiesen wurde (=falsch)
  • Unterlagen fehlen, die bereits eingereicht wurden (=falsch)

Wir lösen diese Probleme und setzen Ihren Anspruch auf Niederlassungserlaubnis durch. Ohne Anwalt scheitern die meisten Ausländer an dieser Stelle.

VI. Termin in Ausländerbehörde

Nachdem alle Probleme gelöst wurden, besorgen wir Ihnen einen Termin in der Ausländerbehörde. In dem Termin geben Sie Ihre Unterschrift, ein biometrisches Foto und sonstige biometrische Daten ab. Unmittelbar nach dem Termin wird die Niederlassungserlaubniskarte in den Druck gegeben. Nach ungefähr 4-6 Wochen erhalten Sie die Niederlassungserlaubniskarte und haben endlich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

VII. Fazit

Der Aufwand, um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten, ist teilweise enorm groß. Da wir bereits Hunderte Verfahren erfolgreich durchgeführt haben, kennen wir die aufkommenden Probleme und können sie dadurch effizient lösen.

Nutzen Sie unseren einfachen Rückruf-Service. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen und beraten Sie! Oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht, damit wir Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten können.

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Neues Gesetz für Duldung!

Livestream mit Rechtsanwalt Fabian Graske

Am Mittwoch, den 19.10.2022 um 18:00 Uhr beschließt der deutsche Bundestag über einen Gesetz, damit Geduldete Ausländer in Deutschland schneller ein Aufenthaltsrecht bekommen. Rechtsanwalt Fabian Graske kommentiert in diesem Livestream für Migrando, ob und wann das Gesetz in Kraft tritt.

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