Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchtest ist es wichtig, dass du nicht (schwerwiegend) vorbestraft bist. Wird gegen dich wegen einer Straftat ermittelt, musst du versuchen, keine schwerwiegenden Strafen zu erhalten. Trotz Vorstrafen ist die Einbürgerung möglich, wenn du zu folgenden Strafen verurteilt wurdest:
► bei der Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz,
► bei Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen
► bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.
Sobald du Post von der Polizei erhältst, solltest du sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Nachdem der Rechtsanwalt die Strafakte gelesen hat, kann er einschätzen, ob eine Einstellung des Verfahrens oder ein Deal möglich ist. Dein Rechtsanwalt sollte je nach Aktenlage versuchen vor Anklageerhebung mit dem Staatsanwalt zu sprechen. Zu diesem frühen Zeitpunkt ist es zumindest bei kleineren Straftaten deutlich einfacher, dass Verfahren einstellen oder gegen geringe (Geld-) Auflagen einstellen zu lassen.