Grundsätzlich musst du deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichern. Letztendlich musst du nur genügend Geld verdienen. Im Gesetz steht ausdrücklich nicht, dass du dafür einen unbefristeten Arbeitsvertrag benötigst. Dennoch fordern Behörden für die Einbürgerung immer wieder unbefristete Arbeitsverträge. Aus unserer Sicht gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. Solange die sogenannte Prognoseentscheidung positiv begründet werden kann, muss kein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegen. Dies liegt insbesondere daran, dass unbefristete Arbeitsverträge nicht mehr den Stellenwert haben, die sie noch vor 20 Jahren hatten, da in Deutschland erheblicher Fachkräftemangel herrscht. Ob dein Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert werden kann, ist von vielen anderen, wichtigeren Kriterien abhängig.
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Fabian Graske
Rechtsanwalt für Ausländerrecht