Grundsätzlich können Studenten mit geringem oder ohne Einkommen eingebürgert werden. Auch wenn dein Einkommen eigentlich zu gering ist, wirst du bevorzugt behandelt. Bei Studenten wird eine sogenannte Prognoseentscheidung getroffen. Die zuständige Behörde trifft eine Prognose, ob du in den nächsten Jahrzehnten ausreichend Einkommen erzielen wirst. Je besser deine Erwerbsbiografie ist, desto eher kannst du auch schon als Student eingebürgert werden.
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Fabian Graske
Rechtsanwalt für Ausländerrecht