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Einbürgerung mit allen Aufenthaltstiteln: Darum klappt es nicht!

Geht die Einbürgerung mit allen Aufenthaltstiteln? Antwort: Nein! In diesem Video erfahren Sie, warum die Einbürgerung nicht mit allen Aufenthaltstiteln klappt und mit welchem Aufenthaltsrecht es nichts wird mit dem deutschen Pass!

Die Entscheidung über Ihre Einbürgerung ist davon abhängig, welches Aufenthaltsrecht Sie besitzen. Es gibt viele Aufenthaltstitel, mit denen der Antrag auf Einbürgerung nicht funktionieren wird. Sie haben dann ein Problem. Eine entscheidende Voraussetzung für die Einbürgerung ist nicht gegeben. Hier sind die Aufenthaltstitel aufgelistet mit denen Ihr Antrag nicht klappt:

§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes

Wenn Sie einen der genannten Aufenthaltsrechte besitzen, dann müssen Sie zuerst den Aufenthaltstitel wechseln, um eingebürgert zu werden. Wenn dann der Wechsel in einen nach § 10 StAG vorgesehenen Aufenthaltstitel geklappt hat, dann ist die Einbürgerung möglich, wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind.

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