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Bekommst du die Einbürgerung mit § 20?

Dieses Video beschäftigt sich mit dem Thema Einbürgerung mit § 20. Was hat es mit diesem Aufenthaltstitel auf sich? Welche Möglichkeiten hat man mit diesem Aufenthaltstitel? Du erfährst in diesem Video auf welchem Weg du schnellstmöglich den Weg zur Einbürgerung schaffst.

Generell gilt: § 20 AufenthG ist ein Aufenthaltstitel, der dir erlaubt, dich 18 Monate in Deutschland aufzuhalten , um dir einen Arbeitsplatz zu suchen. Mit diesem Aufenthaltstitel kannst du nicht direkt die Einbürgerung beantragen. 

Wichtig ist, dass du einen Arbeitsplatz findest. Sobald du einen Arbeitsplatz gefunden hast, wechselst du den Aufenthaltstitel. Für dich ist jetzt die wichtigste Aufgabe den Aufenthaltstitel zu wechseln und dieses Vorhaben funktioniert am besten, wenn du eine Arbeitsstelle antrittst. 

Wenn du weißt, dass du schnell einen Job findest, oder einen Job in Aussicht hast, dann kannst du schon den Antrag auf die Einbürgerung stellen. Die Einbürgerung erfolgt dann, wenn du den Aufenthaltstitel gewechselt hast und nicht mehr im Aufenthaltsrecht § 20 AufenthG bist.

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