Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchtest ist es wichtig, dass du nicht (schwerwiegend) vorbestraft bist. Solltest du insbesondere zu Gefängnis oder längeren Bewährungsstrafen verurteilt worden sein, ist eine Einbürgerung für viele Jahre ausgeschlossen. Bei Verurteilungen zu kleineren Strafen ist die Einbürgerung möglich. In § 12a StAG ist geregelt, ab welcher Verurteilungshöhe die Einbürgerung ausgeschlossen ist. Trotz Vorstrafen ist die Einbürgerung möglich, wenn du zu folgenden Strafen verurteilt wurdest:
► bei der Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz,
► bei Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen
► bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.