Auch wenn du für die Einbürgerung in den meisten Fällen ein B1 oder B2 Sprachzertifikat benötigst, gibt es davon viele Ausnahmen. Zum einen können Sprachzertifikate durch Schulbesuche, Schul-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse ersetzt werden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass bei körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten, bei Behinderungen und ab einem gewissen Alter Sprachnachweise nicht notwendig sind. Die Anforderung sind in den Fällen jedoch sehr streng.