Das Gesetz fordert für die Einbürgerung keine Einzahlungen in die Rentenversicherung. Dennoch können wir nicht pauschal sagen, dass du für die Einbürgerung von jeglicher Altersvorsorge befreit bist. Letztlich trifft die zuständige Behörde eine sogenannte Prognoseentscheidung. Es wird geprüft, ob davon auszugehen ist, dass du bis zum Eintritt in das Rentenalter wahrscheinlich genügend Beiträge, zum Beispiel in die deutsche Rentenversicherung, eingezahlt hast.
Allgemein gilt: Je jünger du bist, desto weniger Altersvorsorge musst du geleistet haben, da du noch viele Jahrzehnte Zeit hast für die Altersvorsorge.