Grundsätzlich können Auszubildende mit geringem Einkommen eingebürgert werden. Auch wenn dein Einkommen eigentlich zu gering ist, wirst du bevorzugt behandelt. Bei Auszubildenden wird eine sogenannte Prognoseentscheidung getroffen. Die zuständige Behörde trifft eine Prognose, ob du in den nächsten Jahrzehnten ausreichend Einkommen erzielen wirst. Je besser deine Erwerbsbiografie ist, desto eher kannst du auch schon als Auszubildender eingebürgert werden.
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Fabian Graske
Rechtsanwalt für Ausländerrecht