Auch wenn Deutschland grundsätzlich keine doppelte Staatsbürgerschaft vorsieht, gibt es davon viele Ausnahmen. Das Gesetz sieht 6 Fälle vor, in denen du die deutsche Staatsbürgerschaft erhältst und trotzdem deine alte Staatsbürgerschaft nicht abgeben musst. Damit hast du im Ergebnis die sogenannte doppelte Staatsbürgerschaft.
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Fabian Graske
Rechtsanwalt für Ausländerrecht