Für die Einbürgerung musst du in aller Regel ein Sprachzertifikat vorweisen. Grundsätzlich gilt, dass du ein B1 Sprachzertifikat hast. Wenn du bereits nach 6 Jahren eingebürgert werden möchtest, hilft ein B2 Sprachzertifikat. Zudem gibt es einige Ausnahmen, wie du ohne Sprachzertifikate eingebürgert werden kannst.
Video abspielen
Sie haben noch Fragen?
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung! Unsere Experten beantworten im kostenlosen Gespräch alle Ihre Fragen und prüfen, wie Sie am schnellsten Ihr unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten.

Fabian Graske
Rechtsanwalt für Ausländerrecht