Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Play Video

Teilen:

Doppelte Staatsangehörigkeit: Voraussetzungen

Das Video erklärt die fünf Voraussetzungen für die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland. Erstens kann man sie durch Geburt erhalten, wenn man mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Zweitens kann man die Staatsangehörigkeit durch Abstammung erhalten, indem man nachweist, dass man von Eltern oder Großeltern die Nationalität erhält. Drittens kann man sie durch Einbürgerung erhalten und dabei seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Viertens ermöglicht eine Heirat mit einem deutschen Partner die doppelte Staatsbürgerschaft, wenn man drei Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt, davon zwei Jahre mit dem deutschen Ehepartner. Und schließlich kann man die doppelte Staatsangehörigkeit durch Investitionen im Ausland erhalten, z.B. in Immobilien oder Unternehmen. Die Zuschauer werden aufgefordert, in den Kommentaren mitzuteilen, welche der fünf Voraussetzungen sie erfüllen, und den Kanal zu abonnieren.

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.