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Einbürgerung OHNE Sprachzertifikat! So ist das möglich

Dieses Video beschäftigt sich mit der Einbürgerung ohne Sprachzertifikat. In § 10 StAG ist ein B1 Sprachzertifikat als Einbürgerungsvoraussetzung vorgeschrieben. Dennoch gibt es Ausnahmen, mit denen eine Einbürgerung auch ohne ein solches Sprachzertifikat funktioniert. Diese Ausnahmen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Wer einen Schulabschluss in Deutschland gemacht hat, muss kein B1 Zertifikat nachweisen. Gleiches gilt für Menschen, die einen Universitätsabschluss in Deutschland gemacht haben oder eine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben. Wer für einen bestimmten Zeitraum eine deutsche Schule besucht hat und dies nachweisen kann, der ist auch vom B1 Zertifikat befreit. Diese Beispiele dienen als Ersatz für das B1-Zertifikat.

Ausnahmen gelten auch für Menschen, die unter körperlichen, geistigen, seelischen Krankheiten leiden oder eine Behinderung haben. Sie müssen auch kein B1-Zertifikat vorweisen, um die Einbürgerung zu erhalten. Gleiches gilt ab einem gewissen Alter bei Menschen, die auch nicht so einen Nachweis benötigen. Die Anforderungen und notwendigen Dokumente hierzu sind jedoch sehr streng.