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Klappt die Einbürgerung mit § 18a?

Dieses Video beschäftigt sich mit dem Thema Einbürgerung mit § 18a. Du erfährst hier alles über die Einbürgerung mit § 18a und diesen Aufenthaltstitel. Wir erklären dir, wie die Einbürgerung mit diesem Aufenthaltsrecht klappt und worauf du genau achten musst.

18a AufenthG bedeutet, dass du eine Ausbildung im Ausland oder in Deutschland absolviert hast und inzwischen als Fachkraft arbeitest und diesen Aufenthaltstitel erhalten hast. Mit diesem Aufenthaltstitel kannst du ohne Probleme die Einbürgerung erreichen. Deinem Antrag auf Einbürgerung steht also nichts im Weg!

Nun ist es wichtig, dass du alle weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung nachweisen kannst. Wenn du noch nicht alle Bedingungen hast, dann ist es wichtig, dass du alles daran setzt, die übrigen Voraussetzungen vollständig zu erreichen. Teil dieser Voraussetzungen sind beispielsweise der rechtmäßige Aufenthalt von 8 Jahren in Deutschland, der erfolgreiche Einbürgerungstest, oder die unterschriebene Loyalitätserklärung.

Es besteht für dich die Möglichkeit, auch schon vor 8 Jahren die Einbürgerung zu beantragen. Nach 7 Jahren klappt die Einbürgerung mit einem erfolgreichen Einbürgerungstest, nach 6 Jahren kannst du mit besonderen Integrationsleistungen eingebürgert werden und nach 3 Jahren, wenn du einen deutschen Ehepartner hast. Wichtig ist, dass du alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung mitbringst.