Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Fabian Graske
Fabian Graske

Inhaltsverzeichnis

Wir erklären, wann und wie Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Denn ein unbefristeter Aufenthaltstitel berechtigt nicht nur zum dauerhaften Verbleib in  Deutschland, sondern bringt auch viele andere Vorteile für Sie und Ihre Familie mit sich. 

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis – Was ist das?

Für den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis.
Diese Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.
Sie ist stets befristet und kann nach den gesetzlichen Bestimmungen beispielsweise verlängert oder in eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Grundsätzlich ist ein Aufenthalt in Deutschland nur befristet, das heißt vorübergehend, gestattet. Sollten Sie allerdings schon seit mehreren Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, ist es für Sie eventuell möglich, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten, mit dem Sie fast die gleichen Rechte wie Deutsche haben und dauerhaft im Land bleiben dürfen.

Eine Übersicht über verschiedene unbefristete Aufenthaltstitel finden Sie auf der 

Internetseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat

Für nach 2015 nach Deutschland gekommene Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis wohl von größter Bedeutung. Daher möchten wir Ihnen hier alle Informationen rund um das Thema zur Verfügung stellen.

Der unbefristete Aufenthaltstitel und seine Vorteile

Die Vorteile der Niederlassungserlaubnis sind vielschichtig und haben eine große Bedeutung. Sie bringen eine große Veränderung für Sie als Inhaber mit. Die wichtigsten Vorteile haben wir für Sie hier nochmals zusammengefasst:

Die Vorteile des unbefristeten Aufenthaltstitels

  1. Gesicherter Aufenthalt
    Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht es Ihnen, dauerhaft in Deutschland zu leben.
  2. Erleichterter Familiennachzug
    Durch die Niederlassungserlaubnis wird es bedeutend leichter für Sie Ihre Familie nach Deutschland zu holen.
  3. Bessere Kreditwürdigkeit
    Kredite ermöglichen Ihnen größere Investitionen zu tätigen, z.B. ein Haus zu kaufen oder ein Geschäft zu eröffnen.
  4. Frei ein- und ausreisen
    Mit der Niederlassungserlaubnis erhalten Sie eine nahezu uneingeschränkte Reiseerlaubnis.
  5. Uneingeschränkte Arbeitserlaubnis
    Sie können ohne Probleme ihren Job wechseln oder ein Unternehmen gründen.
  6. Keine Zweckgebundenheit
    Die Niederlassungserlaubnis entfällt nicht einfach, wenn das Studium, die Ausbildung oder die Ehe endet.
  7. Sichere Zukunftsperspektive für Sie und Ihre Familie
    Ein großer Vorteil liegt in der Planungssicherheit, die Sie mit der Niederlassungserlaubnis erhalten.
  8. Kein Stress mit den Ausländerbehörden mehr
    Der Gang zur Ausländerbehörde bleibt Ihnen mit einem unbefristeten Aufenthaltsstatus weitestgehend erspart.
  9. Keine Angst vor Abschiebungen
    Bis auf ganz besondere Ausnahmen kann Ihnen die unbefristete Niederlassungserlaubnis nicht wieder weggenommen werden.

Rechtsgrundlage zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Grundsätzlich gilt: Jede Nieder­lassungs­erlaubnis, egal auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. Außerdem ist mit ihr jede Erwerbstätigkeit gestattet und ein sicheres Leben in Deutschland möglich. Aus diesen Gründen ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis enorm erstrebenswert für Sie und Ihre Familie.

Wann bekomme ich die Niederlassungserlaubnis?
Wir überprüfen für Sie, nach welcher gesetzlichen Regelung Sie am schnellsten und einfachsten die Niederlassungserlaubnis erhalten. Lassen Sie sich beraten!

Grundlegende Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Niederlassungserlaubnisse werden nach unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erteilt. Wie Sie unter dem nächsten Punkt erfahren werden, hängt die Art der Niederlassungserlaubnis maßgeblich davon ab, welches Aufenthaltsrecht Sie besitzen. Schon aus diesem Grund ist für Ausländer nicht immer leicht, herauszufinden, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen.

Übersicht zu den Voraussetzungen

  • Seit 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis
    Für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis ist ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von mind. 5 Jahren erforderlich.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie eigenständig und ohne staatliche Unterstützung (z. B. Arbeitslosengeld II) finanzieren können. Bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel das Kindergeld sind hiervon ausgenommen. Bei Ehepartnern braucht nur einer von beiden diese Voraussetzung zu erfüllen.
  • Rentenbeiträge
    Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, müssen Sie außerdem als Antragsteller grundsätzlich mindestens 60 Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder in eine vergleichbare Vorsorgeleistung (z.B. private Krankenversicherung) eingezahlt haben.
  • Grundsätzliche Straffreiheit
    Sie dürfen in den letzten 3 Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden sein. Ebenso wenig darf von Ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.
  • Beschäftigungserlaubnis
    Ihnen muss grundsätzlich die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland gestattet sein, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Für bestimmte Berufe ist auch eine entsprechende Berufsausübungserlaubnis erforderlich. Insbesondere selbstständige Antragssteller müssen die für die spezifische Erwerbstätigkeit notwendigen Genehmigungen vorlegen.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
    Für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis müssen Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Dies kann durch ein Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Hier müssen Sie mindestens das Sprachniveau B 1 erreichen.
  • Integrationskurs
    Für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht müssen Sie vorweisen, dass Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Durch den erfolgreichen Abschluss des Integrationstests „Test – Leben in Deutschland“ gilt dies als nachgewiesen. Der Nachweis kann allerdings auch durch den erfolgreichen Abschluss einer Schullaufbahn oder andere Ausbildungen, die solche Kenntnisse vermitteln, erfolgen.
  • Ausreichend großer Wohnraum
    Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie über ausreichend Wohnraum für Ihre gesamte Familie verfügen. Dies weisen Sie am einfachsten mit einem gültigen Mietvertrag nach. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Beschaffenheit und die Größe der Wohnung als ausreichend für die Zahl der Familienmitglieder anzusehen ist.  

      Für jede Person über 6 Jahre sind mindestens 12 m² erforderlich. 

      Für ein Kind unter 6 Jahren reichen 10 m². Kinder unter zwei Jahren werden bei der Berechnung            des benötigten Wohnraums nicht beachtet. Abweichungen von 10 % sind in der Regel erlaubt.

      Außerdem sind Nebenräume wie Küche und Bad unbedingt notwendig. 

      Diese Maßstäbe gründen auf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz und        befinden sich in dort in Art. 1 Abs. 2.4.

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Die Kosten eines unbefristeten Aufenthaltstitels

Das unbefristete Aufenthaltsrecht kostet pro Person zwischen 100 – 150 €. Der Preis ist abhängig von der Art der beantragten Niederlassungserlaubnis. In der Regel betragen die Kosten bei den meisten Anträgen auf ein unbefristetes Aufenthaltsrecht 113 €. Für eine Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte müssen hingegen 147 € und für Selbstständige 124 € gezahlt werden. Die Rechtsgrundlage der Gebühren befindet sich in § 44 AufenthV.

Für Minderjährige sind in § 50 Abs. 1 AufenthV Sonderregelungen festgelegt. Gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 fallen demnach für Kinder nur 50 % der Kosten an.

Ausnahmen & Sonderregelungen

Je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis Sie aktuell besitzen, sind andere gesetzliche Anforderungen für Sie von Bedeutung.

Das heißt neben den gerade erläuterten allgemeinen Voraussetzungen aus § 9 AufenthG gibt es noch verschiedene andere Rechtsgrundlagen, die den Erhalt eines unbefristeten Aufenthaltsrechts für Sie erleichtern könnten. In manchen Fällen ist sogar eine frühere Beantragung der Niederlassungserlaubnis möglich.

Übersicht zu den Ausnahmen und Sonderregelungen

  • Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte & Flüchtlinge
    Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gelten besondere Erleichterungen in Bezug auf die Sicherung des Lebensunterhalts sowie die Sprachkenntnisse. In Fällen besonders gut integrierter Personen, ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge auch schon nach 3 Jahren möglich. Hierfür gelten jedoch verschärfte Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Die Rechtsgrundlage ist in § 26 Abs.3 AufenthG zu finden.
  • Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
    Gem. § 18c AufenthG können Sie bereits nach 4 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft besitzen, mind. 48 Monate Rentenbeiträge gezahlt haben, einer Erwerbstätigkeit nachgehen sowie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.  Außerdem müssen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 4 bis 6, 8 und 9 vorliegen.
  • Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
    Wenn Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner deutscher Staatsbürger ist, können Sie nach § 28 Abs. 2 S. 1 AufenthG die unbefristete Aufenthaltserlaubnis schon nach nur 3 Jahren erhalten, wenn Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und kein Ausweisungsinteresse besteht. Gleiches gilt, sofern Sie minderjährig sind und ihr Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
  • Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
    In diesem Fall können Sie bereits nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Bei besonders guten Kenntnissen der deutschen Sprache ist der Erhalt eines unbefristeten Aufenthaltstitels auch schon nach 21 Monaten möglich.
  • Niederlassungserlaubnis für Kinder ab 16 Jahren
    Minderjährige, die an ihrem 16. Geburtstag bereits 5 Jahre lang im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind, müssen nach § 35 Abs. 1 S. 1 AufenthG keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Für junge Erwachsene über 18 Jahren gelten die in § 35 Abs. 1 S. 2 AufenthG aufgezählten leicht gesteigerten Anforderungen.
  • Niederlassungserlaubnis für Selbständige
    Gem. § 21 Abs. 4 AufenthG können Sie als Gründer einer Firma, die mind. 5 Leute beschäftigt nach dreijährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie mind. 250.000 € investiert haben. Der Gesetzgeber nimmt bei Vorliegen dieser Voraussetzungen an, dass an Ihrer Selbstständigkeit ein übergeordnetes Interesse besteht.
  • Niederlassungserlaubnis für Auszubildende/Studenten
    Wenn Sie eine Ausbildung machen, die zu einem anerkannten Bildungsabschluss führt, brauchen sie keine 60 monatliche Rentenbeiträge nachweisen. Außerdem gibt es Erleichterung bezüglich Ihrer Lebensunterhaltssicherung, da Sie staatliche Mittel  zur Unterstützung erhalten dürfen.
  • Niederlassungserlaubnis für Erkrankte Personen
    Menschen, die an einer schweren psychischen oder physischen Erkrankung bzw. Behinderung leiden, müssen nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Sie sind je nach Beeinträchtigung von einigen Anforderungen wie zum Beispiel der eigenständigen Finanzierung des Lebensunterhalts, Sprachkenntnissen oder Einzahlungen in die Rentenkasse befreit.
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
    Sollten Sie über besondere fachliche Kenntnisse verfügen, haben Sie aufgrund Ihrer hohen Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt gem. § 19 AufenthG die Möglichkeit, sofort einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten (z.B. Wissenschaftler und andere Spezialisten).
  • Niederlassungserlaubnis für Ehemalige Deutsche
    Ehemalige Deutsche können nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich zuvor für fünf Jahre als Deutsche in Deutschland aufgehalten haben. Grundsätzlich muss hier der Lebensunterhalt gesichert sein,
    Ausnahmen sind jedoch möglich.

Wichtige Hinweise

Wichtig ist, dass alle unbefristeten Aufenthaltstitel die gleichen Vorteile bieten, egal auf welcher Rechtsgrundlage sie erlassen werden!

Für eine erfolgreiche Beantragung der Niederlassungserlaubnis ist es allerdings von enormer Bedeutung, die passende Anspruchsgrundlage im Gesetz zu kennen und die richtigen Dokumente vollständig einzureichen. Da dies aufgrund der hohen Komplexität des Gesetzes viele Menschen vor eine große Herausforderung stellt, bieten wir von migrando Ihnen einen kostenlosen Test Ihrer Voraussetzungen an! So kann genau analysiert werden welche Bedingungen bei Ihnen noch fehlen und was Sie für einen erfolgreichen Antrag noch mitbringen müssen. 

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen

Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können, müssen Sie sich im Vorfeld über die jeweiligen Möglichkeiten und Voraussetzungen informieren.

Die vielen verschiedenen Paragraphen stellen unterschiedlich strenge Anforderungen an die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels. Um herauszufinden, welche gesetzliche Grundlage in Ihrem Fall zutreffend ist, machen Sie ganz einfach hier unseren kostenlosen Test zum unbefristeten Aufenthaltstitel.

Wann und wie Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen sollten, erklären wir Ihnen hier. 

Wichtige Dokumente zur Aufenthaltserlaubnis

Die wesentlichen Dokumente, die Sie für den Antrag benötigen, sind:

  • Gültiges Ausweisdokument (Pass oder Passersatz)
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über den 3 bzw. 5-jährigen Aufenthalt in Deutschland (variiert je nach gesetzlicher Grundlage)
  • Ausreichende Gehaltsnachweise (Anforderungen an die Höhe variieren auch hier)
  • Arbeitsgenehmigung, Berufsausübungserlaubnis oder Erlaubnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit
  • Nachweis der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Sprach-Zertifikat (variiert je nach gesetzlicher Grundlage)
  • Teilnahmebescheinigung an einem Integrationskurs
  • Nachweise über den Bezug sonstiger Leistungen
    (z. B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen)
  • Ggf. Bescheinigung über die gezahlten Rentenbeiträge
  • Ggf. Schulbescheinigungen oder Ausbildungsnachweis
  • Ggf. Arbeitsvertrag
  • Ggf. Steuerbescheide (bei Selbstständigen und Freiberuflern)
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Ggf. Rentenbescheid (bei Erwerbsunfähigkeit oder Rentenalter)
  • Ggf. aktuelle Gutachten (bei Erwerbsunfähigkeit oder -minderung)
  • Ggf. Prüfberichte von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern (bei Selbstständigen und Freiberuflern)

Die Bedeutung der unterschiedlichen Dokumente

Die benötigten Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich und davon abhängig, auf welcher Rechtsgrundlage Sie sich mit Ihrem Antrag auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis stützen. Zudem ist die Prüfung der regionalen Ausländerbehörde überlassen, wodurch sich verschiedene Vorgehensweisen etabliert haben. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen mit Ausländerbehörden deutschlandweit können wir Ihren Antrag rechtssicher stellen.

Notwendige Unterlagen fehlen – Was nun?

Sollten Ihnen aktuell noch erforderliche Unterlagen (wie zum Beispiel der gültige Nationalpass, der schriftliche Mietvertrag oder die erfolgreiche Teilnahme am Integrationstest) zur Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels fehlen, finden wir von migrando fast immer eine Möglichkeit, wie die fehlenden Dokumente ersetzt oder verspätet nachgereicht werden können. Haben Sie also keine Angst, falls Ihnen aktuell noch Unterlagen fehlen.

So geht die unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Migrando

Aufgrund der vielen Schwierigkeiten und der enormen Masse an Antragsverfahren, empfehlen wir Ihnen ganz klar den Antrag mit migrando zu stellen!

Vorteile der Aufenthaltserlaubnis mit Migrando

Zum einen bekommen Sie mit Hilfe von migrando bei der Antragsstellung einen Nachweis (anwaltliches Empfangsbekenntnis) für die Antragstellung, der später von großer Bedeutung sein kann.

Zum Anderen kann migrando durch die Hinzuziehung erfahrener Rechtsanwälte Ihren Antrag auf eine unbefristete Aufenthalsterlaubnis rechtssicher bei der zuständigen Behörde stellen. Dadurch wird Ihr Verfahren direkt bevorzugt behandelt, da die Ausländerbehörde weiß, dass ein Anwalt bei langer Bearbeitungsdauer eine Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben kann.

Bei einer Antragsstellung ohne Anwalt kann es aktuell durch die Überlastung der Behörden zu enormen Wartezeiten und Bearbeitungsdauern kommen, da in den nächsten Monaten und Jahren mit einer extremen Antragswelle zu rechnen ist.

Die Vorteile der Antragsstellung durch migrando in Stichpunkten:

  1. Keine Fehler beim Ausfüllen des Antrags
  2. Enorm beschleunigtes Verfahren
  3. Unkomplizierter Prozess
  4. Notfalls gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs
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Zusammenfassung

Wenn Sie dauerhaft und uneingeschränkt in Deutschland leben und arbeiten möchten, sowie endlich ein sicheres Leben mit Zukunftsperspektive führen wollen, ist die Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels dringend zu empfehlen.

Die Niederlassungserlaubnis ist die wohl praxisrelevanteste unbefristete Aufenthaltserlaubnis und bietet unzählige Vorteile für Sie und Ihre Familie. Sie kann auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen und stellt somit ganz unterschiedliche Anforderungen. Aus diesem Grund ist eine individuelle Prüfung Ihrer Lebensumstände notwendig, um eine belastbare Aussage über ihre Erfolgschancen treffen zu können.

Wir von migrando haben zu diesem Zweck einen kostenlosen Online-Test entwickelt, der alle Voraussetzungen für Ihren konkreten Fall feststellt und sodann abfragt. Sollten Sie ein positives Ergebnis erzielen, ist eine sofortige Antragsstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde ratsam.

Wir von migrando helfen Ihnen gerne dabei! Unsere Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten ermöglicht eine rechtssichere Betreuung und Durchsetzung Ihrer Rechte vor den Ausländerbehörden oder sogar vor Gericht.

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