WICHTIG:
Dieser Blogbeitrag ist nur Dich geeignet, wenn du als Minderjähriger nach Deutschland eingereist bist und ein Aufenthaltsrecht erhalten hast, z.B. einen positiven Asylbescheid (vergleich Bildergallerie).
Inhaltsangabe
Du bist immer noch minderjährig, d.h. jünger als 18 Jahre, aber mindestens 16 Jahre alt
In dem Fall kannst du die Niederlassungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 26 Abs. 4 Satz 4 Aufenthaltsgesetz beantragen.
A) Voraussetzungen
Wenn du die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllst, erhältst du die Niederlassungserlaubnis!
- Du bist immer noch minderjährig, aber mindestens 16 jahre alt
- Als du 16 Jahre alt geworden bist, hattest du seit 5 Jahren ein Aufenthaltsrecht
- Du hast ein Aufenthaltsrecht aus humanitären, politischen oder familiären Gründen
- Es ist ausreichend, wenn du „subsidiären Schutz“ gemäß § 25 Abs. 2 Alternative 2 AufenthG hast, da es gemäß § 26 Abs. 4 Satz 4 Aufenthaltsgesetz auch ausreichend ist, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis zu humanitären Zwecken besitzt (BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, § 26 AufenthG, Rn. 22-24a).
Du bist mittlerweile volljährig, d.h. älter als 18 Jahre
In dem Fall kannst du die Niederlassungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 26 Abs. 4 Satz 4 Aufenthaltsgesetz ebenfalls beantragen, wenn du die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllst.
A) Voraussetzungen
- Du bist volljährig, d.h. mindestens 18 Jahre alt
- Du hast seit mindestens 5 Jahren ein Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Du sprichst Deutsch auf mindestens A2 Niveau
- Du bekommst keine Sozialhilfe, d.h. du arbeitest oder bist Student oder Auszubildender
- Du hast ein Aufenthaltsrecht aus humanitären, politischen oder familiären Gründen
- Es ist ausreichend, wenn du „subsidiären Schutz“ gemäß § 25 Abs. 2 Alternative 2 AufenthG hast, da es gemäß § 26 Abs. 4 Satz 4 Aufenthaltsgesetz auch ausreichend ist, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis zu humanitären Zwecken besitzt (BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, § 26 AufenthG, Rn. 22-24a).
Warten Sie schon viele Monate oder bekommen Sie keinen Termin?
Wie sollte ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Wir empfehlen dir mit migrando die Niederlassungserlaubnis zu beantragen!
Zum einen ist bei der Antragstellung mit Hilfe von migrando sichergestellt, dass du einen Nachweis für die Antragstellung hast, da migrando mit Hilfe von Rechtsanwälten und anwaltlichen Empfangsbekenntnissen den Antrag rechtssicher stellt. Zum anderen beauftragt migrando Rechtsanwälte für das Antragsverfahren. Bereits bei der Antragstellung weiß die Ausländerbehörde, das bei langen Bearbeitungszeiten Ärger mit den deutschen Rechtsanwälten droht.
Wann sollte ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Wenn du bereits einen positiven Asylbescheid erhalten hast, empfehlen wir dir sofort die Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Aufgrund der zu erwartenden Überlastung der Ausländerbehörden ab 2021 gehen wir davon aus, dass die Verfahrenszeiten ca. 2-3 Jahre dauern werden.