Die Niederlassungserlaubnis – Alles, was Sie wissen müssen, um für immer in Deutschland leben zu können

Fabian Graske
Fabian Graske

Inhaltsverzeichnis

Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie für immer in Deutschland leben und Sie müssen Ihren Aufenthalt nie wieder verlängern. In diesem umfassenden Beitrag erklären wir Ihnen alles, was Sie zur Niederlassungserlaubnis wissen müssen. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile Sie mit der Niederlassungserlaubnis haben und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Zudem erhalten Sie wichtige Tipps zur Antragstellung und worauf Sie dabei achten sollten. Zum Schluss beantworten wir zusätzlich alle Fragen, die wir häufig von unseren Mandanten erhalten.

Was ist die Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie sich für immer rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Haben Sie erst einmal die Niederlassungserlaubnis erhalten, können Sie grundsätzlich nicht mehr aus Deutschland abgeschoben werden. Zudem muss Ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr in der Ausländerbehörde verlängert werden.

Die Niederlassungserlaubnis ist damit eines der wertvollsten Aufenthaltsrechte. Den meisten Ausländern ist nicht bewusst, dass befristete Aufenthaltsrechte nur verlängert werden, wenn rechtlich im Zeitpunkt des Ablaufs des befristeten Aufenthalts die Voraussetzung für die Erteilung eines neuen befristeten Aufenthaltsrechts vorliegen.

Was bedeutet Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Das bedeutet, dass die Niederlassungserlaubnis nicht verlängert werden muss. Sie gilt für immer und Sie müssen nie wieder zur Ausländerbehörde, um Ihren Aufenthalt zu verlängern.
In dem Wort „Niederlassungserlaubnis“ stecken die beiden deutschen Worte Niederlassen und Erlaubnis.

Niederlassen
Der erste Teil „Niederlassen“ bedeutet, dass Sie in Deutschland ankommen, bleiben und leben. Deutschland wird zu Ihrer neuen Heimat.

Erlaubnis
Der zweite Teil „Erlaubnis“ bedeutet, dass Sie eine Genehmigung, Zustimmung oder einfach gesagt ein „Ja“ erhalten.

Zusammen ergibt das Wort „Niederlassungserlaubnis“ damit die „Zustimmung: dauerhaft in Deutschland leben zu dürfen“.

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Sie bekommen keinen Termin, haben Probleme mit der Ausländerbehörde oder Ihr Antrag wurde abgelehnt? Wir sind uns sicher, dass wir auch Ihnen helfen können!

Was heißt Niederlassungserlaubnis?

Sie erhalten die Erlaubnis, sich in Deutschland niederzulassen und das für immer! Da die Niederlassungserlaubnis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ist, muss dieses NICHT verlängert werden. Zudem können Sie grundsätzlich auch nicht mehr abgeschoben werden. Unbefristet bedeutet in diesem Fall für immer!

Die Niederlassungserlaubnis ist ein sogenannter Aufenthaltsstatus, der für alle Bürger aus Staaten infrage kommt, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören. Welche Länder zum europäischen Wirtschaftsraum gehören, erfahren Sie auf Wikipedia. Kommen Sie nicht aus der EU oder nicht aus Norwegen, Liechtenstein und Island, können Sie grundsätzlich die Niederlassungserlaubnis erhalten.

Was darf ich mit einer Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis erweitert Ihre Rechte als Ausländer in Deutschland enorm. Rechtlich werden Sie im Vergleich zu klassischen Deutschen oder bereits eingebürgerten Menschen fast gleichwertig gestellt. Egal, ob im Berufsleben oder im Privatleben, viele Einschränkungen, Ängste und Befürchtungen, die Sie ohne die Niederlassungserlaubnis haben, fallen weg. Haben Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten, ergeben sich viele Chancen in Deutschland. Egal, ob es um die Einbürgerung, den Familiennachzug, die Kreditfähigkeit oder das Berufsleben geht. Erst wenn Sie die Niederlassungserlaubnis haben, werden Sie verstehen, wie anstrengend das Leben ohne ein unbefristetes Aufenthaltsrecht war. Insbesondere der regelmäßige schwere Gang in die Ausländerbehörde wird zukünftig nicht mehr notwendig sein.

Die Vorteile der Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist nicht nur irgendein Aufenthaltsrecht, sondern die Garantie dafür, dass Sie sich für immer in Deutschland aufhalten können. Die Tatsache, dass die Niederlassungserlaubnis unbefristet ist, führt dazu, dass Ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr verlängert werden muss. Auch wenn dieser Vorteil, den meisten bekannt ist, gibt es darüber hinaus zahlreiche weitere Vorteile, wenn Sie Inhaber der Niederlassungserlaubnis Karte sind.

  1. Ein gesicherter und dauerhafter Aufenthalt
    Die Niederlassungserlaubnis ist eines der besten Aufenthaltsrechte.
  2. Einfacher die deutsche Staatsbürgerschaft (deutschen Pass) erhalten
    Es ist wesentlich einfacher mit der Niederlassungserlaubnis eingebürgert zu werden.
  3. Ohne die Niederlassungserlaubnis ist die Einbürgerung teilweise unmöglich
    Es gibt befristete Aufenthaltsrechte, die es untersagen eingebürgert zu werden (Studentenvisa, Abschiebungsverbot, u.a.)
  4. Vereinfachter Familiennachzug
    Durch die Niederlassungserlaubnis wird es bedeutend leichter für Sie, Ihre Familie nach Deutschland zu holen.
  5. Endlich können Sie Kredite aufnehmen
    Kredite ermöglichen Ihnen größere Investitionen zu tätigen, z.B. ein Haus zu kaufen.
  6. Frei nach Deutschland ein- und ausreisen, wann immer Sie wollen
    Endlich dürfen Sie in jedes Land der Welt reisen, auch in Ihr Heimatland.
  7. Legal in Deutschland und im Ausland arbeiten
    Sie können ohne Probleme ihren Job wechseln oder ein Unternehmen gründen.
  8. Die Erlaubnis ist an keinen Zweck gebunden
    Die Niederlassungserlaubnis entfällt nicht einfach, wenn das Studium, die Ausbildung oder die Ehe endet.
  9. Planungssicherheit für die Zukunft
    Ein großer Vorteil liegt in den Zukunftsperspektiven, die Sie mit der Niederlassungserlaubnis erhalten.
  10. Keine Termine bei der Ausländerbehörde mehr
    Der Gang zur Ausländerbehörde bleibt Ihnen mit einem unbefristeten Aufenthaltsstatus weitestgehend erspart.
  11. Keine Angst mehr vor Abschiebungen
    Bis auf ganz besondere Ausnahmen kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis nicht wieder weggenommen werden.

Weitere und genauere Erklärungen erfahren Sie in unserem Blogbeitrag 9 Vorteile der Niederlassungserlaubnis oder in folgendem Video:

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Voraussetzung Niederlassungserlaubnis

Um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen Sie sehr viele Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, ist davon abhängig, nach welcher Rechtsgrundlage diese beantragt werden kann oder muss. Grundsätzlich richten sich die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz. Sollten keine Sonderregelungen für Sie infrage kommen, müssen Sie die Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz beantragen.

Allgemeine Voraussetzungen nach § 9 Aufenthaltsgesetz

Die gesetzlichen Voraussetzungen können Sie direkt im Gesetz in § 9 AufenthG nachlesen. Da die Voraussetzungen für einen Laien teilweise sehr kompliziert zu verstehen sind, haben wir die wichtigsten Voraussetzungen für Sie nachfolgend vereinfacht zusammengefasst:

  1. Sie müssen seit 5 Jahren in Deutschland leben.
  2. Sie müssen finanziell integriert sein, das heißt Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten.
  3. Sie müssen für Ihr Alter vorgesorgt haben.
  4. Sie dürfen grundsätzlich nicht vorbestraft sein.
  5. Sie müssen kulturell integriert sein, das heißt die deutsche Sprache durch ein Sprachzertifikat nachweisen und einen Integrationskurs „Test Leben in Deutschland“ absolviert haben.
  6. Sie müssen einen gültigen Pass oder Passersatz haben.

Wir haben an dieser Stelle bewusst nicht alle Voraussetzungen mit allen Ausnahmen genannt. Da der Beitrag sonst zu komplex und fachspezifisch wäre. Um sofort herauszufinden, ob Sie für die Niederlassungserlaubnis infrage kommen, machen Sie einfach unseren kostenlosen Test. Hier erfahren Sie in nur 2 Minuten, ob Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten können.

Wann bekomme ich die Niederlassungserlaubnis?
Wir überprüfen für Sie, nach welcher gesetzlichen Regelung Sie am schnellsten und einfachsten die Niederlassungserlaubnis erhalten. Lassen Sie sich beraten!

Wie erhalte ich einfacher und schneller die Niederlassungserlaubnis?

Es gibt eine Vielzahl von Sonderregelungen, die es Ihnen ermöglicht unter einfacheren Voraussetzungen und schneller die Niederlassungserlaubnis zu erhalten.

Sonderregelungen

Insgesamt sieht das Aufenthaltsgesetz neben § 9 Aufenthaltsgesetz insgesamt 12 Anspruchsgrundlagen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis vor. Jetzt muss ermittelt werden, welche Anspruchsgrundlage für Sie die Beste ist.

  • § 18c Abs. 1 (Fachkräfte),
  • § 18c Abs. 2 (Inhaber einer Blauen Karte EU),
  • § 18c Abs. 3 (hoch qualifizierte Fachkräfte),
  • § 19c Abs. 4 (Beamte),
  • § 21 Abs. 4 (Selbstständige),
  • § 23 Abs. 2 (Aufnahmeprogramme),
  • § 26 Abs. 3 (Asylberechtigte und GFK-Flüchtlinge),
  • § 26 Abs. 4 (subsidiär Schutzberechtigte und Abschiebungsverbot)
  • § 28 Abs. 2 (Familienangehörige Deutscher),
  • § 31 Abs. 3 (eigenständiges Aufenthaltsrecht der ausländischen Ehegatten),
  • § 35 (im Bundesgebiet aufgewachsene Ausländer) und
  • § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (ehemalige Deutsche)

Im Einzelnen unterscheiden sich die Voraussetzungen stark nach der jeweiligen Anspruchsgrundlage, die für Sie infrage kommt. Je nach Anspruchsgrundlage können Sie in weniger als 2 Jahren die Niederlassungserlaubnis erhalten.

Zu besseren Verständlichkeit haben wir eine Übersicht erstellt, aus der Sie je nach relevanter Anspruchsgrundlage erkennen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Wir haben nur die wichtigsten Anspruchsgrundlagen in die Grafik mit aufgenommen.

Ausnahmen

Neben den vielen Sonderregelungen gibt es zusätzlich viele weitere Ausnahmen, die es gewissen Menschen ermöglichen, noch einfacher die Niederlassungserlaubnis zu erhalten.

a) Ausnahmeregelungen für kranke und behinderte Menschen

In § 9 Abs. 2 Satz 2, 6 Aufenthaltsgesetz werden Sie von gewissen Voraussetzungen befreit, wenn Sie nachweisen können, dass Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung benachteiligt sind. In dem Fall müssen Sie folgende Voraussetzungen nicht erfüllen:

  • Lebensunterhalt muss nicht aus eigenen Mitteln gesichert werden
  • Keine 60 Beitragszahlungen in die Rentenversicherung notwendig
  • Keine Vorlage eines Sprachzertifikats
  • Keine Vorlage eines Integrationstest „Leben in Deutschland“
b) Ausnahmeregelung für Ehepartner oder Lebenspartner

Zudem können Ehepartner und Lebenspartner unter einfacheren Voraussetzungen die Niederlassungserlaubnis erhalten. Dies ist in § 9 Abs. 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz geregelt. In dem Zusammenhang ist eine Ausnahme besonders wertvoll. Für den Ehepartner oder Lebenspartner genügt es, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen lediglich eine Person erfüllt:

  • 60 Beitragszahlungen in die Rentenversicherung getätigt
c) Ausnahmeregelung für Schüler, Auszubildende und Studenten

Des Weiteren gibt es eine sehr interessante Ausnahmereglung für Schüler, Studenten und Auszubildende. Diese Ausnahme finden Sie in § 9 Abs. 3 Satz 2 AufenthG. Dieser Personenkreis ist von folgender Voraussetzung befreit:

  • Keine 60 Beitragszahlungen in die Rentenversicherung notwendig
d) Ausnahmeregelung beim Empfang von staatlichen Leistungen

In den allermeisten Fällen müssen Sie bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten. Im Ergebnis heißt das, dass Sie keine staatlichen Leistungen beziehen dürfen. Davon gibt es jedoch insgesamt 7 Ausnahmen, die in § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz geregelt sind. Auch wenn Sie die nachfolgenden staatlichen Leistungen erhalten, können Sie trotzdem die Niederlassungserlaubnis beantragen:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Erziehungsgeld
  • Elterngeld
  • BAföG (als Student) und BAB (als Auszubildender)
  • Öffentliche Mittel, die den Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
e) Ausnahmeregelung: Kein Integrationstest notwendig

Vor der Erteilung der Niederlassungserlaubnis muss in fast allen Fällen nachgewiesen werden, dass Sie kulturell integriert sind. Dies müssen Sie durch den sog. Test „Leben in Deutschland“ nachweisen. Jedoch hat der Gesetzgeber in § 9 Abs. 1 Satz 5 AufenthG auch dafür Ausnahmen geschaffen. Sie benötigen in den nachfolgenden Fällen keinen Integrationstest, wenn Sie sich auf einfache Art mündlich in deutscher Sprache verständigen können und:

  • bei erkennbar geringem Integrationsbedarf ( § 44 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG)
  • Teilnahme am Integrationstest ist auf Dauer unmöglich oder unzumutbar (§ 44a Abs. 3 Nr. 3 AufenthG)

Kostenloser Test zur Niederlassungserlaubnis

Sie wissen nicht, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten können? Nach welcher Regelung müssen Sie jetzt die Niederlassungserlaubnis beantragen? Dafür haben wir eine Lösung!

Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle unseren kostenlosen Test zu absolvieren. Sollten Sie für die Niederlassungserlaubnis infrage kommen, erhalten Sie nach dem Test ein kostenloses Beratungsgespräch, in dem wir im Detail prüfen, wie Sie am schnellsten und einfachsten die Niederlassungserlaubnis erhalten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

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Antrag Niederlassungserlaubnis: Wie erhalte ich jetzt die Niederlassungserlaubnis?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sind umfangreiche rechtliche Schritte notwendig, um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten.

Niederlassungserlaubnis Voraussetzungen 2022

Nachfolgend erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um im Jahr 2022 die Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Alle paar Jahre ändern sich die gesetzlichen Voraussetzungen. Sollten Sie aktuell alle Voraussetzungen erfüllen, empfehlen wir, schnellstmöglich den Antrag zu stellen. Eine erneute Gesetzesänderung kann jederzeit dazu führen, dass Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Im ersten Schritt gilt es herauszufinden, nach welcher Anspruchsgrundlage die Niederlassungserlaubnis beantragt werden sollte. Leider wählt die Ausländerbehörde nicht immer die günstigste Alternative für Sie.

Antrag Niederlassungserlaubnis

Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis bei Ihrer Ausländerbehörde stellen. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Sie einen Nachweis über den Antragseingang bei der zuständigen Ausländerbehörde haben. Sehr viele Ausländer in Deutschland stellen leider nicht den Antrag, sondern lassen sich von der Ausländerbehörde nur beraten. In dem Fall erhalten Sie oftmals die Antwort, dass die Niederlassungserlaubnis noch nicht beantragt werden kann, obwohl Sie bereits jetzt oder in kurzer Zeit die Voraussetzungen erfüllen.

In dem Fall erhalten Sie keinen Bescheid von der Ausländerbehörde, in der die Ablehnung des Antrags begründet wird. Irrt sich der Mitarbeiter in der Ausländerbehörde, erhalten Sie diese nicht, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben.

Das bedeutet, Sie haben das Recht auf ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und erhalten es trotzdem nicht.

Schriftlicher Antrag Niederlassungserlaubnis

In aller Regel sollten Sie den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis schriftlich stellen. Zudem sollten Sie sich schriftlich von der Ausländerbehörde bestätigen lassen, wann der Antrag eingegangen ist. Damit stellen Sie sicher, dass Sie einen Nachweis über die Antragstellung haben. Sollte die Ausländerbehörde über einen längeren Zeitraum (mindestens 3 Monate) den Fall nicht bearbeitet haben, können Sie die Ausländerbehörde durch eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht dazu verpflichten lassen.

Etliche Ausländerbehörden in Deutschland, wie z.B. die Ausländerbehörde Berlin, haben den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis auf Ihren Seiten verlinkt.

Leider sind die Antragsverfahren in den vielen hunderten Ausländerbehörden nicht einheitlich. Auch die Dokumente, die Sie ausfüllen müssen, sind sehr unterschiedlich. Viele Ausländerbehörden haben auf Ihrer Homepage folgendes Dokument:

  • Niederlassungserlaubnis Antrag PDF

Das Antragsdokument ist ebenfalls nicht einheitlich benannt. Die gängigsten Namen dafür sind:

  • Antrag PDF
  • Niederlassungserlaubnis PDF
  • Antrag Niederlassungserlaubnis PDF

Wir empfehlen Ihnen im ersten Schritt die Homepage Ihrer Ausländerbehörde aufzusuchen und den Antrag herunterzuladen. Sie sollten den Antrag vorab in jedem Fall einmal ausführlich lesen, da Sie in dem Fall bereits wissen, welche Unterlagen Sie benötigen. Leider gibt es auch zahlreiche Ausländerbehörden, die den Antrag nicht Online zur Verfügung stellen. In dem Fall können Sie einen Termin in der Ausländerbehörde vereinbaren und sich den Antrag herausgeben lassen.

Online Antrag Niederlassungserlaubnis

Zudem gibt es bei einigen Ausländerbehörden in Deutschland mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis Online zu beantragen. So bietet z.B. die Ausländerbehörde Hamburg seit 2021 die Möglichkeit an, den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis Online zu stellen. Dies hat den großen Vorteil, dass Sie nachweisen können, dass Sie den Antrag gestellt haben. Zudem sind die Bearbeitungszeiten in dem Fall regelmäßig kürzer.

Unterlagen Niederlassungserlaubnis einreichen

Nachdem der Antrag gestellt wurde, müssen Sie zahlreiche Unterlagen in Kopie und/oder im Original abgeben. Welche Unterlagen das im Einzelnen sind, ist stark davon abhängig, nach welcher Anspruchsgrundlage die Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann oder muss. In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Aufenthaltstitel
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnnachweise
  • Arbeitgeberbestätigung
  • Steuerbescheid, betriebswirtschaftliche Auswertung und Bescheinigung vom Steuerberater
  • Ausbildungsvertrag
  • Immatrikulationsurkunde
  • Schuld, Zwischen- und Abschlusszeugnisse
  • Rentenmitteilungen der deutschen Rentenversicherung
  • Sprachzertifikat
  • Test „Leben in Deutschland“
  • Mietvertrag
  • Vermieterbestätigung
  • Nachweis der Mietzahlung (Kontoauszug)
  • Führungszeugnis
  • Bescheinigung, dass Sie keine Leistungen vom Staat erhalten (Sozialhilfe, ALG I und II, Wohngeld)
  • Einfache und erweiterte Meldebescheinigung
  • Pass oder Passersatz
  • Identitätsnachweise wie Geburtsurkunde, Familienbuch, Registereintrag

Einige Ausländerbehörden wollen nicht nur die genannten Unterlagen, sondern darüber hinaus noch etliche mehr. Nach unserer Erfahrung erhalten viele Ausländer in Deutschland die Niederlassungserlaubnis nur deswegen nicht, weil es Ihnen nicht möglich ist, alle Unterlagen vollständig an die Ausländerbehörde zu übermitteln. In unserem Blogbeitrag Niederlassungserlaubnis – Welche Unterlagen werden benötigt, erfahren Sie alles zum Thema Unterlagen im Antragsverfahren.

So läuft der Prozess mit Migrando
Hier erfahren Sie alle Schritte mit Migrando zu Ihrer Nieder­lassungs­erlaubnis und wie Sie mit unserer Hilfe und Unterstützung zu Ihrem unbefristeten Aufenthaltstitel kommen!

Wovon ist die Entscheidung abhängig?

Grundsätzlich ist die Entscheidung davon abhängig, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Unterlagen vollständig übergeben haben, kann das unbefristete Aufenthaltsrecht erteilt werden. 

Oft entstehen Probleme, weil der Gesetzgeber nicht alle Voraussetzungen eindeutig geregelt hat. Es gibt zahlreiche Vorschriften, bei denen es umstritten ist, ob diese nun erfüllt sind oder nicht. Es ist beispielsweise nicht eindeutig im Gesetz geregelt, ob Sie einen befristeten oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag benötigen. Spezialisierte Anwälte können mit aktuellen Urteilen beweisen, dass befristete Arbeitsverträge ausreichen.

Zudem gibt es Voraussetzungen, wo der Ausländerbehörde Ermessen zusteht. Bei Studenten muss die Ausländerbehörde in der Regel eine Prognoseentscheidung treffen, ob Sie dauerhaft in Deutschland Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Bei dieser Zukunftsprognose gibt es kein richtig oder falsch. Je besser die Prognoseentscheidung begründet wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausländerbehörde Ihnen die Niederlassungserlaubnis erteilt. 

Wer entscheidet über die Niederlassungserlaubnis?

Nachdem die Ausländerbehörden Ihren vollständigen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen erhalten hat, entscheidet zunächst der für Sie zuständige Sachbearbeiter, ob die Niederlassungserlaubnis erteilt wird. Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann in einigen Bundesländern ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. In dem Fall überprüft in der Regel juristisch ausgebildetes Personal, ob die Entscheidung im Antragsverfahren richtig oder falsch war. Sollten Sie aufgrund der Ablehnung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis klagen, entscheidet im Ergebnis ein Richter über die Begründetheit Ihres Antrags.

Welche biometrischen Daten müssen abgeben werden

Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, alle Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft wurden und keine rechtlichen Bedenken gegen die Erteilung der Niederlassungserlaubnis bestehen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1-12 Monaten einen Termin zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis. In dem Termin müssen Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Fingerabdrücke und eine persönliche Unterschrift abgeben.

Wann erhalten ich die Niederlassungserlaubnis?

a) Niederlassungserlaubnis Bearbeitungsdauer

Nach unserer Erfahrung dauert das Antragsverfahren je nach Ausländerbehörde ca. 6 – 18 Monate. Bei kleineren Ausländerbehörden sind die Verfahrenszeiten in der Regel kürzer, bei sehr großen Ausländerbehörden ist die Verfahrenslänge stark von der zuständigen Abteilung abhängig, dauert aber aufgrund der enormen Überlastung deutlich länger. 

Führt man das Antragsverfahren mit einem Anwalt für Ausländerrecht durch, der über ausreichend Erfahrung verfügt, beträgt die Verfahrenslänge in der Regel 2-6 Monate. Hintergrund ist, dass der Anwalt nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einreichen kann und in der Regel auch einreicht.

b) Wie lange dauert der Druck der Niederlassungserlaubniskarte

Nachdem die Niederlassungserlaubnis erteilt wurde, muss nur noch die Niederlassungserlaubnis Karte von der Bundesdruckerei hergestellt werden. Erfahrungsgemäß dauert es ca. 4-8 Wochen bis die Karte gedruckt und zugestellt wird.

Was kostet die Niederlassungserlaubnis

Sollten alle Voraussetzungen vorliegen und das unbefristete Aufenthaltsrecht erteilt werden, entstehen vonseiten der Ausländerbehörde Gebühren. Diese Gebühren sind grds. in § 44 Aufenthaltsverordnung geregelt. 

a) Wie hoch ist die Gebühr für die Ausländerbehörde

Die Gebühren für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis liegen in der Regel zwischen 113,00 Euro und 147,00 Euro.

  • für Hochqualifizierte 147,00 Euro
  • für Selbstständige 124,00 Euro
  • für alle Anderen 113,00 Euro

b) Wer ist von der Gebühr befreit

Zudem gibt es etliche Konstellationen, in den Sie von den Gebühren befreit sind. Die Regelung dazu finden Sie insbesondere in § 52 AufenthV. Die Befreiung von den Gebühren gilt insbesondere für:

  • Asylberechtigte, international Schutzberechtigte (Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz) und Resettlement-Flüchtlinge 

Niederlassungserlaubnis Antrag: Unser Fazit

Wie Sie sehen, ist es teilweise sehr kompliziert die Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Für noch detaillierte Informationen lesen Sie alles zum Antragsverfahren in unserem Blogbeitrag Niederlassungserlaubnis beantragen – Worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Ihr Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis wurde abgelehnt

Leider kommt es immer wieder vor, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Begründet wird dies in der Regel dadurch, dass nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Nach unserer Erfahrung sind ca. 50 % aller Ablehnungen rechtswidrig. Insoweit lohnt es sich prüfen zu lassen, ob Sie einen Anspruch auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis haben. Am schnellsten erfahren Sie über unseren kostenlosen Test, ob Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten können.

Wurde Ihr Antrag abgelehnt, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Sie trotzdem die Niederlassungserlaubnis erhalten.

Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheid

In jedem Fall können Sie Widerspruch oder Klage gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde einlegen. Ob zunächst ein behördliches Widerspruchsverfahren zulässig ist oder ob Sie direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben müssen, ist von dem jeweiligen Bundesland abhängig, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Am Ende des Ablehnungsbescheids ist eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Dieser können Sie entnehmen, innerhalb welcher Zeit Sie das Rechtsmittel einlegen dürfen, welches Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage) das Richtige ist und wo das Rechtsmittel eingelegt werden muss.

Neuer Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis

Natürlich besteht jederzeit die Möglichkeit, einfach einen neuen Antrag zu stellen. Hierbei gilt es aber einiges zu beachten. Das Problem eines neuen Antrags innerhalb derselben Ausländerbehörde besteht darin, dass im Zweifel der gleiche Sachbearbeiter über Ihren Fall entscheidet. Dass dieser zu einem anderen Ergebnis gelangt und Ihnen die Niederlassungserlaubnis erteilt, ist eher unrealistisch. Ein neuer Antrag macht in den meisten Fällen insbesondere dann Sinn, wenn Sie aufgrund des Umzugs in eine andere Stadt den Antrag bei einer anderen Ausländerbehörde stellen.

Unsere Empfehlung

Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, empfehlen wir zunächst, prüfen zu lassen, ob Sie tatsächlich alle Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllen. Dies können Sie im ersten Schritt ganz einfach und unkompliziert durch unseren kostenlosen Test überprüfen.

Nie wieder Termine in der Ausländerbehörde
Mit der Niederlassungserlaubnis gehören nervige Termine und lässtige Wartezeiten in der Ausländerbehörde der Vergangenheit an!

Sollten Sie ein positives Testergebnis bekommen, erhalten Sie von uns ein kostenloses Beratungsgespräch. In dem Telefonat wird detailliert geprüft, ob all Ihre Angaben richtig waren und ob Sie tatsächlich alle Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis erfüllen. Sollten Sie sich dann dafür entscheiden unsere Rechtsanwälte zu beauftragen, prüft in dem Fall der Rechtsanwalt, ob es besser ist Widerspruch bzw. Klage einzulegen oder ob es schneller geht, wenn direkt ein neuer Antrag gestellt wird.

9 Gründe, warum Ausländerbehörden zu Unrecht die Niederlassungserlaubnis nicht erteilen

Leider werden Anträge von Ausländerbehörden immer wieder zu Unrecht abgelehnt. Dies geschieht immer und immer wieder, weil die Ausländerbehörde nicht genau genug prüft oder die falsche Anspruchsgrundlage bei Ihnen anwendet. Die neun häufigsten Gründe, warum die Niederlassungserlaubnis zu Unrecht nicht erteilt wird, sind:

  1. Rentenversicherungsbeiträge werden zu Unrecht angefordert oder falsch berechnet.
  2. BAMF Widerrufsverfahren ist beendet, aber der Ausländerbehörde nicht bekannt.
  3. Sicherheitsprüfung ist abgeschlossen, aber der Ausländerbehörde nicht bekannt.
  4. Studenten müssen Einkommen und Rentenversicherungszahlungen trotz gesetzlicher Befreiung nachweisen.
  5. Auszubildende müssen Einkommen und Rentenversicherungszahlungen trotz gesetzlicher Befreiung nachweisen.
  6. Die Ausländerbehörde lehnt vereinfachte Anspruchsgrundlagen zu Unrecht ab.
  7. Die Niederlassungserlaubnis wird nicht erteilt, weil das Einkommen falsch berechnet wurde.
  8. Der Antrag wird wegen Corona nicht bearbeitet oder nicht beschieden.
  9. Die Niederlassungserlaubnis wird nicht erteilt, weil das befristete Aufenthaltsrecht noch mehr als 12 Monate gültig ist.

Schauen Sie sich dazu auch gern unser YouTube Video an.

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Ist die Niederlassungserlaubnis als Aufenthaltstitel wirklich unbefristet?

Immer wieder werden wir gefragt, ob die Niederlassungserlaubnis nun unbefristet oder doch nur befristet erteilt wird. Diese Frage ist völlig berechtigt und resultiert daraus, dass auf der Niederlassungserlaubnis Karte ein Ablaufdatum notiert ist.

Es ist unglaublich wichtig zu verstehen, was der Unterschied zwischen einem befristeten Aufenthaltsrecht und der unbefristeten Niederlassungserlaubnis ist. Zum einen sollten Sie verstehen, warum Sie keinen weiteren Tag zögern sollten, wenn Sie die unbefristete Niederlassungserlaubnis schon jetzt erhalten können. Der Grund besteht darin, dass bei Erteilung von befristeten Aufenthaltsrechten nach Ablauf der Befristung erneut alle Voraussetzungen und Nachweise vorliegen müssen, um ein neues befristetes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Dies gilt für die Niederlassungserlaubnis nicht! Es gibt keine erneute Prüfung und es sind keine weiteren Nachweise notwendig, damit die Niederlassungserlaubnis Karte verlängert wird.

Zum anderen müssen Sie die wenigen Ausnahmen kennen, wie Sie die Niederlassungserlaubnis wieder verlieren können, obwohl die Niederlassungserlaubnis unbefristet ist.

Warum hat die Niederlassungserlaubnis Karte ein Ablaufdatum, wenn es ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ist?

Viele Ausländer in Deutschland glauben, dass die Niederlassungserlaubnis nur ein befristetes Aufenthaltsrecht ist, weil auf der Niederlassungserlaubniskarte ein Ablaufdatum steht.

Mit dem Ablaufdatum ist nicht gemeint, dass Ihre unbefristete Niederlassungserlaubnis die Gültigkeit verliert. Ihr Aufenthaltsrecht wurde von der Ausländerbehörde für unbefristete Zeit erteilt. Die Niederlassungserlaubnis als Aufenthaltsrecht ist und bleibt gültig. Vorliegend geht es nur darum, die Niederlassungserlaubnis Karte als Ausweisdokument zu verlängern.

Wie lange ist Niederlassungserlaubniskarte gültig?

Spätestens nach 10 Jahre, jedoch meistens bereits nach 4 Jahren, muss Ihre Niederlassungserlaubniskarte verlängert werden. Fast alle Ausweisdokumente müssen in Deutschland in regelmäßigen Abständen verlängert werden. Auch bei der Verlängerung der Niederlassungserlaubnis Karte wird lediglich sichergestellt, dass Sie sich mit aktuellem biometrischem Foto in Deutschland ausweisen können. Keine Sorge, es erfolgt bei der Verlängerung der Niederlassungserlaubnis Karte weder eine rechtliche Prüfung, noch müssen umfangreiche Dokumente für die Verlängerung der Ausländerbehörde übergeben werden.

Allgemeine Informationen zur Niederlassungserlaubniskarte

Wenn Sie die Niederlassungserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt bekommen haben, erhalten Sie dafür eine schriftliche Bestätigung. Direkt danach gibt die Ausländerbehörde die sogenannte Niederlassungserlaubnis Karte, den sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), bei der Bundesdruckerei in den Druck. Nach Fertigstellung wird Ihnen die Niederlassungserlaubniskarte in der Regel per Post übermittelt. In einigen Fällen muss die Niederlassungserlaubnis Karte persönlich in der Ausländerbehörde abgeholt werden. Die Niederlassungserlaubnis Karte bzw. der sogenannte eAT (elektronische Aufenthaltstitel) kann theoretisch über das Internet für Behördendienstleistungen genutzt werden. Zum Beispiel werden Sie sich damit Online beim Einwohnermeldeamt ummelden können. Sie müssen die Online-Ausweisfunktion nicht in Anspruch nehmen, da diese freiwillig ist.

Wie sieht eine Niederlassungserlaubnis Karte aus?

Die Niederlassungserlaubnis Karte ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat.

Die Karte enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem verschiedene persönliche Daten, biometrische Merkmale und Nebenbestimmungen gespeichert sind. Folgende Informationen sind regelmäßig auf Ihrer Karte enthalten:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Adresse
  • Lichtbild
  • Fingerabdrücke

Wie kann die Niederlassungserlaubnis wieder entfallen?

Sie haben bereits erfahren, dass die Niederlassungserlaubnis für alle Zeiten gültig ist. Jedoch gibt es einige Konstellationen, in denen Sie Ihre Niederlassungserlaubnis verlieren können.

  • Sie verreisen zu lange ins Ausland
  • Sie machen sich schwerst strafbar

Wie lange können Sie mit Niederlassungserlaubnis im Ausland bleiben?

Leider wissen sehr viele Inhaber der Niederlassungserlaubnis nicht, dass Sie das unbefristete Aufenthaltsrecht automatisch verlieren, wenn Sie mehr als 6 Monate am Stück Deutschland verlassen. Dies gilt sogar dann, wenn Sie nur eine Weltreise machen oder aus beruflichen Gründen mehr als 6 Monate im Ausland sind. Im Aufenthaltsgesetz ist eindeutig geregelt, dass Sie in dem Fall die Niederlassungserlaubnis verlieren. So heißt es wörtlich in § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AufenthG:

„[…] wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist […]“

Reisen Sie bitte auf keinen Fall mehr als 6 Monate am Stück ins Ausland.

Was muss man beachten, wenn man länger als 6 Monate im Ausland ist?

Natürlich gibt es Gründe, warum Sie länger als 6 Monate am Stück ins Ausland reisen müssen oder wollen. Wenn Sie die nachfolgenden zwei Hinweise beachten, können Sie auch deutlich länger ins Ausland verreisen.

Sie wissen bereits vor der Ausreise, dass Sie länger als 6 Monate ins Ausland reisen

In dem Fall teilen Sie der Ausländerbehörde vor der Ausreise mit, dass Sie länger als 6 Monate ins Ausland reisen. Sie müssen der Ausländerbehörde ausführlich begründen, warum Sie länger als 6 Monate im Ausland sein werden. Beachten Sie unbedingt, dass Sie sich schriftlich von der Ausländerbehörde bestätigen lassen, dass Sie länger als 6 Monate im Ausland aufhalten dürfen. In der schriftlichen Bestätigungen muss niedergeschrieben sein, dass in dem Fall die Niederlassungserlaubnis nicht erlischt. Zudem sollte ein Datum genannt werden, bis wann die Ausreise erlaubt ist, ohne die Niederlassungserlaubnis zu verlieren.

Sie bemerken während des Auslandsaufenthalts, dass Sie länger als 6 Monate im Ausland bleiben

Es kann sehr viele Gründe geben, warum Sie während Ihres Auslandsaufenthalts bemerken, dass Sie länger als 6 Monate im Ausland sein werden. Zeigen Sie der Ausländerbehörde unbedingt möglichst deutlich vor Ablauf der 6 Monatsfrist an, warum Sie länger im Ausland bleiben müssen. Auch in dem Fall muss die Ausländerbehörde die Verlängerung schriftlich bestätigen. Ein Anruf ist in keinem Fall ausreichend! Insbesondere ist der Inhalt des Telefonats nicht nachweisbar!

Sollten Sie wenige Tage oder sogar am Tag der Ausreise bemerken, dass Sie nicht vor Ablauf der 6 Monatsfrist wieder einreisen, kontaktieren Sie sofort telefonisch und schriftlich die Ausländerbehörde. Erklären Sie zunächst die Gründe für den verlängerten Aufenthalt im Ausland telefonisch und senden Sie danach die Gründe nochmals per E-Mail, Fax oder sogar per Expresspost. Wir empfehlen in dem Fall sofort einen Anwalt zu beauftragen, der in diesem Fall den verlängerten Aufenthalt ausführlich mit Nachweisen begründet und mit anwaltlichem Empfangsbekenntnis per Fax übermittelt.

Wann erlaubt die Ausländerbehörde einen verlängerten Aufenthalt im Ausland von mehr als 6 Monaten?

Zunächst einmal müssen diese Gründe in aller Regel mit schriftlichen Nachweisen dokumentiert werden. Die reine Behauptung ist insbesondere dann unwirksam, wenn Sie erst kurz vor Ablauf der 6 Monate die Ausländerbehörde über den verlängerten Auslandsaufenthalt informieren. Die wichtigsten Gründe sind:

  • Reiseunfähigkeit wegen Krankheit
  • Ernsthafte familiäre Gründe im Ausland (Todesfalls; schwerer Unfall; schwere Erkrankung von Familienangehörigen im Ausland)
  • Wiedereinreise bereits im Ausland zurückgewiesen, z.B. wegen Quarantäne
  • Passverlust im Ausland
  • und viele weitere

Wie kann ich Niederlassungserlaubnis zurückbekommen?

Leider passiert es immer wieder, dass die Niederlassungserlaubnis verloren wurde, weil die 6 Monatsfrist ohne vorherige Zustimmung überschritten wurde. Sobald Sie merken, dass die 6 Monate abgelaufen sind, wenden Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt. In keinen Fall sollten Sie ohne rechtliche Beratung Erklärungen abgeben, ohne diese rechtlich geprüft zu haben. Der Rechtsanwalt wird in diesem Fall prüfen, welche Möglichkeiten und Nachweise erbracht werden können, um die Niederlassungserlaubnis zurückzubekommen.

Wann kann die Niederlassungserlaubnis in anderen Fällen widerrufen werden?

Auch wenn die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ist, gibt es weitere Möglichkeiten, wie Sie diese verlieren. Dies gilt insbesondere, wenn Sie in Deutschland schwere Straftaten (zum Beispiel Mord) begehen. In dem Fall wird die Niederlassungserlaubnis in aller Regel sofort widerrufen. Eine Wiedererlangung ist in dem Fall in aller Regel frühestens nach zehn Jahren möglich und es gilt dann für diesen Zeitraum eine Sperre für die Antragstellung beziehungsweise den Aufenthaltstitel. 

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FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie sich für immer rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Haben Sie erst einmal die Niederlassungserlaubnis erhalten, können Sie grundsätzlich nicht mehr aus Deutschland abgeschoben werden. Zudem muss Ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr in der Ausländerbehörde verlängert werden. Lediglich die Karte muss alle 4 – 10 Jahre verlängert werden.

Ja. Rechtlich gibt es keine Gründe mehr, warum Sie nicht in Ihr Heimatland reisen dürfen. Insbesondere für Flüchtlinge ist eine Reise ins Heimatland nicht mehr verboten, da Sie kein Aufenthaltsrecht mehr aus humanitären Gründen haben.

Grundsätzlich können Sie in alle Länder reisen. Jedoch stellt Ihnen die Ausländerbehörde keinen Nationalpass aus. Sollten Sie weder einen gültigen Nationalpass, noch einen gültigen Passersatz haben, dürfen Sie zwar ins Ausland reisen, jedoch wird die Einreise und Ausreise ins Nicht-EU-Land praktisch nicht funktionieren. Bei Passproblemen empfiehlt es sich schnellstmöglich die Einbürgerung (Deutscher Pass) zu beantragen.

Kinder können ab dem 16. Lebensjahr die Niederlassungserlaubnis unter sehr einfachen Voraussetzungen erhalten. Vor dem 16. Lebensjahr ist die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht möglich. Sollten Ihre Kinder jünger als 16 Jahre sein, sollten Sie prüfen, ob Ihre Kinder eingebürgert werden können. Dies ist bereits mit der Geburt möglich, soweit alle Voraussetzungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz vorliegen.

Soweit Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie beim Vorliegen aller Voraussetzungen die Niederlassungserlaubnis erhalten.

Grundsätzlich können Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten. Auszubildende und Studenten können in der Regel auch dann die Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn der Lebensunterhalt z.B. durch BAföG oder BAB gesichert ist und noch keine oder zu wenig Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Es kommt darauf an. Sollten Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein, ist die Erteilung der Niederlassungserlaubnis regelmäßig erst nach 5-10 Jahren möglich.

Ja! Aufenthaltsrechtliche Bedenken gibt es in dem Fall nicht mehr.

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