Personen zeigen deutschen Pass nach Einbürgerung

Die Einbürgerung – So werden Sie endlich deutscher Staatsbürger

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Fabian Graske

Inhaltsverzeichnis
Die Einbürgerung – So werden Sie endlich deutscher Staatsbürger

Mit der Einbürgerung erhalten Sie endlich die deutsche Staatsbürgerschaft und einen deutschen Pass. In diesem umfassenden Beitrag erklären wir Ihnen alles, was Sie zur Einbürgerung wissen müssen. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile Sie mit der Einbürgerung haben und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Die Einbürgerung ist ein langer und komplizierter Prozess. Doch mit unserer Hilfe, erfahren Sie, wie Sie endlich deutscher Staatsbürger werden!

Was ist die Einbürgerung?

Die Einbürgerung ermöglicht es Ihnen, die deutsche Staatsbürgerschaft und einen deutschen Pass zu erhalten. Sobald Sie eingebürgert sind, sind Sie rechtlich zu 100 % einem Deutschen gleichgestellt. Sie haben alle Rechte und Pflichten eines Deutschen. Ab dem Zeitpunkt der Einbürgerung können Sie sich wie jeder Deutsche auf die Grundrechte berufen. Sie können ab dem Moment der Einbürgerung nicht mehr abgeschoben werden. Sie müssen nie wieder eine Ausländerbehörde besuchen, Sie benötigen nie wieder eine Arbeitserlaubnis und können Ihre Familie sofort nach Deutschland holen.

Warum haben Sie nach der Einbürgerung all diese Rechte?

Weil Sie ab diesem Moment deutscher Staatsbürger sind. Sehr viele Ausländer haben bereits ab der Einreise nach Deutschland das Ziel, irgendwann Deutscher zu werden. Je weniger rechtliche Fehler Sie ab dem Zeitpunkt der Einreise machen, desto schneller können Sie eingebürgert werden. Sie werden nicht nur innerhalb Deutschlands als Deutscher behandelt, sondern genießen die Vorzüge der deutschen Staatsbürgerschaft auch im Ausland. Zum einen ist es für Sie als Deutscher deutlich einfacher ins Ausland zu reisen und zum anderen werden Sie nie wieder Probleme bei der Einreise nach Deutschland haben. Es gibt in Deutschland sehr viele befristete und unbefristete Aufenthaltsrechte, aber keines bietet so viele Vorteile wie die Einbürgerung. Nach der Einbürgerung haben Sie keinen Aufenthaltsstatus mehr, sondern Sie sind Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft.

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Wie kann ich in Deutschland eingebürgert werden?

Es gibt in Deutschland viele Möglichkeiten, eingebürgert zu werden. In § 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist geregelt, wie Sie eingebürgert werden können. Sie können Deutscher werden durch:

Einbürgerungsantrag

Die relevanteste und häufigste Möglichkeit besteht darin, dass Sie einen Einbürgerungsantrag stellen. Die Rechtsgrundlagen dazu finden Sie insbesondere in den §§ 8 – 16, 40b und 40c StAG. Beim Antrag auf Einbürgerung prüft die zuständige Behörde sehr viele Voraussetzungen und Unterlagen. Auch wenn es die häufigste Möglichkeit der Einbürgerung ist, ist es zeitgleich auch am schwersten durch einen Antrag eingebürgert zu werden.

Sollten Sie Interesse an der deutschen Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie sich sehr wahrscheinlich einbürgern lassen. Auf migrando.de finden Sie sehr viele wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Probleme mit der Einbürgerung lösen.

Geburt in Deutschland

Viele Menschen denken, dass Sie mit der Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Das stimmt leider nicht in jedem Fall. Im Gegensatz zu den USA, in denen das sogenannte Abstammungsprinzip gilt, werden Sie in Deutschland mit der Geburt nicht automatisch Deutscher. Grundsätzlich werden Sie automatisch mit der Geburt Deutscher, wenn ein Elternteil bereits die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 4 StAG). Es gibt noch andere Möglichkeiten, durch Geburt Deutscher zu werden (z. B. als Findelkind).

In sonstigen Fällen

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, Deutscher zu werden. Hierbei handelt es sich um seltene Ausnahmen, die Sie jedoch kennen sollten. Schließlich ist nicht ausgeschlossen, dass eine Ausnahme auf Sie zutrifft. Schade ist es, wenn Sie eingebürgert werden könnten, es jedoch nicht wissen. Weitere Möglichkeiten die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten gibt es gemäß:

  1. § 4 Abs. 1 StAG
    Wenn Sie in Deutschland geboren sind und mindestens ein Elternteil Deutscher ist.
  2. § 4 Abs. 2 StAG
    Wenn Sie ein Findelkind sind. Findelkinder sind von Eltern ausgesetzte Kinder, die von Fremden aufgefunden wurden.
  3. § 4 Abs. 3 StAG
    Wenn Sie in Deutschland geboren sind und mindestens ein Elternteil seit 8 Jahren den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat.
  4. § 5 Abs. 1 Nr. 1 StAG
    Wenn Sie in Deutschland geboren sind und mindestens ein Elternteil Deutscher ist, Sie jedoch versehentlich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben.
  5. § 5 Abs. 1 Nr. 2 StAG
    Wenn Sie in Deutschland geboren, Ihre Staatsbürgerschaft jedoch verloren haben, weil die Kindesmutter durch Eheschließung mit einem Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hat.
  6. § 5 Abs. 1 Nr. 3 StAG
    Sie waren einmal Deutscher, jedoch wurde Ihre deutsche Staatsangehörigkeit auf Wunsch Ihrer Eltern entzogen. Weil Sie einmal Deutscher waren, können Sie in dem Fall die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erhalten.  
  7. § 5 Abs. 1 Nr. 4 StAG
    Zudem gibt es weitere, jedoch außergewöhnliche Sonderfälle,  § 5 Abs. 1 Nr. 1-3 StAG
  8. § 6 StAG
    Wenn Sie von einem Deutschen adoptiert werden.
  9. § 15 Abs. 1 oder 2 Bundesvertriebenengesetz
    Wenn Sie aus Deutschland vertrieben oder ausgewiesen wurden.
  10. Art. 2 des Gesetzes zur Vermeidung der Staatenlosigkeit
    Als Staatenloser, wenn Sie seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und unter 21 Jahre alt sind.
  11. § 21 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
    Als Heimatloser, wenn Sie seit 7 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.

Wann dürfen Sie die Einbürgerung in Deutschland beantragen?

Es gibt sehr viele Möglichkeiten, sich einbürgern zu lassen. Erstmalig können Sie sich nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz nach 3 Jahren einbürgern lassen. Am wahrscheinlichsten ist es, dass Sie nach 6-8 Jahren legalem Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden.  Sie sollten unbedingt wissen, wann Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, da Sie ungefähr 1 Jahr vorher den Einbürgerungsantrag stellen sollten.

Das Einbürgerungsverfahren ist sehr kompliziert, weil Deutschland ohne umfangreiche Prüfung ausschließen möchte, dass Sie zu Unrecht eingebürgert werden. Aufgrund der Komplexität dauert das Einbürgerungsverfahren ohne Anwalt in der Regel 1 bis 2 Jahre. Wegen der Flüchtlingswelle seit 2015 werden in den Jahren ab 2022 immer mehr Ausländer einen Einbürgerungsantrag stellen. Bisher wurden in der Regel ca. 100.000 Menschen pro Jahr eingebürgert. Innerhalb der nächsten 4 Jahre ist davon auszugehen, dass insgesamt 1 Million Menschen eingebürgert werden, womit eine enorme Überlastung der zuständigen Behörden zu erwarten ist. Warten Sie nicht, sondern lassen Sie sich schnellstmöglich einbürgern.

***Statista

Die Vorteile der Einbürgerung

Nach der Einbürgerung benötigen Sie kein Aufenthaltsrecht mehr. Sie sind Deutscher und kein Ausländer! Zudem bekommen Sie einen deutschen Nationalpass. Daraus resultieren viele wertvolle Vorteile:

  1. Sie sind vollwertiger Deutscher
    Nach der Einbürgerung haben Sie alle Rechte und Pflichten eines Deutschen.
  2. Abschiebungen ins Ausland sind ausgeschlossen
    Da Sie deutscher Staatsbürger sind, können Sie nicht mehr abgeschoben werden.
  3. Vereinfachter Familiennachzug
    Durch die Einbürgerung wird es bedeutend leichter für Sie, Ihre Familie nach Deutschland zu holen.
  4. Endlich können Sie noch einfacher Kredite aufnehmen
    Kredite ermöglichen Ihnen größere Anschaffungen zu tätigen, z.B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen.
  5. Frei nach Deutschland ein- und ausreisen, wann immer Sie wollen
    Endlich dürfen Sie in jedes Land der Welt reisen, auch in Ihr Heimatland.
  6. Auf unbestimmte Zeit ins Ausland reisen
    Endlich dürfen Sie mehr als 6 Monate ins Ausland reisen, ohne die Zustimmung der Ausländerbehörde.
  7. Ins Ausland auswandern, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren
    Als Deutscher dürfen Sie in jedes Land der Welt auswandern, ohne dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.
  8. Legal in Deutschland und im Ausland arbeiten
    Sie können ohne Probleme ihren Job wechseln oder ein Unternehmen gründen.
  9. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist an keinen Zweck gebunden
    Nach der Einbürgerung entfällt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht einfach, wenn das Studium, die Ausbildung, der Arbeitsvertrag oder die Ehe endet.
  10. Planungssicherheit für die Zukunft
    Ihr Lebensmittelpunkt kann nicht mehr durch Dritte beendet werden. Einmal eingebürgert, immer eingebürgert!
  11. Keine Termine bei der Ausländerbehörde mehr
    Der Gang zur Ausländerbehörde bleibt Ihnen nach der Einbürgerung für immer erspart. Als Deutscher ist die Ausländerbehörde nicht mehr für Sie zuständig.
  12. Als deutscher Staatsbürger sind Sie zugleich Bürger der Europäischen Union
    Sie haben nicht nur alle Rechte eines Deutschen in Deutschland, sondern alle unionsrechtlichen Rechte und Pflichten eines EU-Bürgers.
  13. Einmal Deutscher, immer Deutscher
    Die deutsche Staatsbürgerschaft kann Ihnen in Deutschland nicht mehr entzogen werden.
Wann bekomme ich die deutsche Staats­bürgerschaft?
Wir überprüfen für Sie, nach welcher gesetzlichen Regelung Sie am schnellsten eingebürgert werden können. Lassen Sie sich beraten!

Voraussetzung Einbürgerung

Wie bereits erklärt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten eingebürgert zu werden. Nachfolgend erklären wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie in aller Regel eingebürgert werden. Um eingebürgert zu werden, müssen Sie sehr viele Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, ist davon abhängig, welche Rechtsgrundlage für Sie zutreffend ist. Grundsätzlich richten sich die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Sollten keine Sonderregelungen für Sie infrage kommen, werden Sie frühestens nach 8 Jahren nach § 10 StAG eingebürgert, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Einbürgerung nach 8 Jahren (§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz)

Die gesetzlichen Voraussetzungen können Sie direkt in § 10 StAG nachlesen. Da die Voraussetzungen für einen Laien teilweise sehr kompliziert zu verstehen sind, haben wir die wichtigsten Voraussetzungen für Sie nachfolgend vereinfacht zusammengefasst:

  1. Sie müssen seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
  2. Sie müssen finanziell integriert sein, d.h. Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichern.
  3. Sie müssen für Ihr Alter (teilweise) vorgesorgt haben. Ausnahme: Sie sind Schüler, Auszubildender oder Student.
  4. Sie dürfen grds. nicht vorbestraft sein, d.h. nicht zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten verurteilt worden sein…
  5. Sie müssen kulturell integriert sein, d.h. die deutsche Sprache durch ein Sprachzertifikat (B1) nachweisen und einen Integrationskurs absolviert haben.
  6. Sie müssen einen gültigen Pass oder Passersatz haben.

Wir haben an dieser Stelle bewusst nicht alle Voraussetzungen mit allen Details und Sonderausnahmen genannt. Aufgrund der Komplexität ist nur sehr schwer nachvollziehbar, unter welchen Voraussetzungen Sie eingebürgert werden können. Damit Sie schnellstmöglich erfahren, ob Sie eingebürgert werden können, haben wir aufgrund der enormen Komplexität unseren kostenlosen Test zur Einbürgerung für Sie erstellt.

Um sofort herauszufinden, ob Sie für die Einbürgerung infrage kommen, machen Sie jetzt einfach unseren kostenlosen Test.

Wie erhalte ich am schnellsten die Einbürgerung?

Neben der Einbürgerung nach 8 Jahren gibt es viele weitere Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Sollte nicht eine der seltenen Ausnahmen vorliegen, in denen Sie ohne Einbürgerungsantrag Deutscher werden, gibt es diverse Möglichkeiten, die Einbürgerung zu beantragen. Die schnellste Möglichkeit der Einbürgerung besteht ab einem rechtmäßigen Aufenthalt von 3 Jahren. Nachfolgend erklären wir Ihnen die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen mit den wichtigsten Voraussetzungen.

Einbürgerung schon nach 3 Jahren

Sollten Sie einen deutschen Ehepartner haben, können Sie sich sehr schnell einbürgern lassen, wenn Sie die nachfolgenden Voraussetzungen gemäß § 9 StAG erfüllen.

  • 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht seit 2 Jahren
  • Der Familienunterhalt muss aus eigenen Mitteln gesichert sein
  • Sie dürfen grundsätzlich nicht vorbestraft sein, d.h. nicht zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten verurteilt worden sein
  • Sie müssen einen gültigen Pass oder Passersatz haben

Einbürgerung schon nach 6 Jahren

Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie bereits nach 6 Jahren die Einbürgerung erhalten. Dafür müssen Sie gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG nachweisen, dass Sie besonders gut integriert sind. Insgesamt müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen seit 6 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
  • Sie müssen finanziell integriert sein, d.h. Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichern.
  • Sie müssen für Ihr Alter (teilweise) vorgesorgt haben. Ausnahme: Sie sind Schüler, Auszubildender oder Student
  • Sie dürfen grds. nicht vorbestraft sein, d.h. nicht zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten verurteilt worden sein
  • Sie müssen einen gültigen Pass oder Passersatz haben.
  • Sie müssen besonders gut integriert sein

Für die Einbürgerung nach 6 Jahren müssen damit alle normalen Voraussetzungen nach § 10 StAG vorliegen. Hinzu kommt, dass Sie besonders gut integriert sind. Dies können Sie am einfachsten nachweisen, wenn Sie mindestens ein B2 Sprachzertifikat haben. Jedoch sind auch andere, besondere Integrationsnachweise denkbar. Dies können z.B. folgende Nachweise sein:

  • besonders gute schulische Leistungen
  • besonders gute Leistungen während der Ausbildung
  • besonders gute Leistungen während des Studiums
  • ehrenamtliche Aktivitäten in gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen

Einbürgerung schon nach 7 Jahren

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bereits nach 7 Jahren und nicht erst nach 8 Jahren eingebürgert zu werden. Dafür müssen Sie gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 StAG nachweisen, dass Sie einen Integrationskurs absolviert haben. Insgesamt müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie müssen seit 7 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
  2. Sie müssen finanziell integriert sein, d.h. Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichern.
  3. Sie müssen für Ihr Alter (teilweise) vorgesorgt haben. Ausnahme: Sie sind Schüler, Auszubildender oder Student
  4. Sie dürfen grds. nicht vorbestraft sein, d.h. nicht zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten verurteilt worden sein
  5. Sie müssen einen gültigen Pass oder Passersatz haben.
  6. Sie müssen einen Integrationskurs bestanden haben

***Tabelle

Wie können Kinder eingebürgert werden?

Im Gegensatz zu unbefristeten Aufenthaltsrechten, die erst ab dem 16. Lebensjahr möglich sind, können Kinder bereits mit der Geburt eingebürgert werden. Für Kinder gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Einbürgerung. Zunächst erklären wir die normale Einbürgerung von Kindern. Unter den nachfolgenden Ausnahmeregelungen finden Sie weitere Möglichkeiten, wie Kinder in Deutschland eingebürgert werden können.

Was gilt für Kinder, die jünger als 16 Jahre alt sind?

Kinder, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ebenfalls eingebürgert werden. Jedoch muss der gesetzliche Vertreter, in der Regel die Eltern, den Antrag für die Kinder stellen.

Was gilt für Kinder, die älter als 16 Jahre alt sind?

Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können wie ein Erwachsener selbstständig einen Einbürgerungsantrag gemäß § 10 StAG bei der zuständigen Behörde stellen. Damit muss jeder minderjährige Einbürgerungsbewerber ab dem 16. Lebensjahr ein eigenständiges Antragsformular ausfüllen. Grundsätzlich gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Volljährigen.

Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen jedoch nicht oder nur teilweise erfüllt sein, und zwar unabhängig davon, ob das Kind jünger oder älter als 16 Jahre alt ist:

Lebensunterhalt

Die Voraussetzungen für Kinder sind deutlich abgemildert, da sie in der Regel ihren eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können. In der Regel ist es ausreichend, wenn das Kind den Umstand, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, nicht zu vertreten hat.

Rentenversicherungsbeiträge

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass minderjährige Kinder davon befreit sind, da sie aufgrund Ihres Alters nicht die Möglichkeit hatten in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen.

Sprachnachweise

Für Kinder genügt es, wenn ausreichende mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können. Dafür ist nicht zwingend die Vorlage eines Sprachzertifikats (B1) notwendig. Ausreichend ist ebenfalls:

  • Bei minderjährigen Kindern, die aufgrund Ihres Alters noch keinen Schulabschluss erwerben konnten (jünger als 16 Jahre), muss kein Abschlusszeugnis vorgelegt werden. Es genügt, wenn der Minderjährige vier Jahre in Folge in die nächst höhere Klasse versetzt wurde und im Fach Deutsch mindestens die Note „ausreichend“ (4) erzielt hat.
  • Ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger deutscher Schulabschluss und mindestens die Note „ausreichend“ (4) im Fach Deutsch.
  • Die Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden Schule (Gymnasium, Realschule, Gesamtschule) und im Fach Deutsch mindestens die Note „ausreichend“ (4).
  • Der erfolgreiche Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss an einer deutschsprachigen Fakultät. Gleiches gilt auch im Falle des erfolgreichen Berufsausbildungsabschlusses, wobei Umschulungsmaßnahmen nicht ausreichend sind. Da nur in sehr wenigen Ausnahmefällen davon auszugehen ist, dass ein derartiger Abschluss vor dem 18. Geburtstag erlangt wird, hilft die Voraussetzung Minderjährigen in der Regel nicht.
Integrationstest

Ein Integrationstest ist in der Regel nicht notwendig, wenn der Minderjährige:

  • einen deutschen Schulabschluss nachweisen kann oder
  • eine deutsche Berufsausbildung abgeschlossen hat oder
  • ein deutsches Studium abgeschlossen hat oder
  • mindestens vier Jahre in Folge in die nächst höhere Klasse versetzt

wurde.

Wie finde ich heraus, wann ich die Einbürgerung erhalten kann?

Im Einzelnen unterscheiden sich die Voraussetzungen stark nach der jeweiligen Anspruchsgrundlage, die für Sie infrage kommt. Je nach Anspruchsgrundlage können Sie teilweise schon nach 3 Jahren eingebürgert werden. Zur besseren Verständlichkeit haben wir eine Übersicht erstellt, aus der Sie je nach relevanter Anspruchsgrundlage erkennen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.  Wir haben nur die wichtigsten Anspruchsgrundlagen in die Grafik mit aufgenommen.

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Sonderregelungen und weitere Ausnahmen

Sie haben jetzt gelernt, dass es viele unterschiedliche Anspruchsgrundlagen für die Einbürgerung gibt. Nach einigen Anspruchsgrundlagen können Sie sich relativ schnell einbürgern lassen (3 Jahre), nach anderen Anspruchsgrundlagen dauert die Einbürgerung 6-8 Jahre. Weiterhin gibt es viele weitere Regelungen, die einige Voraussetzungen in den genannten Anspruchsgrundlagen vereinfachen oder die sogar insgesamt wegfallen. Die wichtigsten Ausnahmen und Sonderregelungen sind:

Ausnahmeregelungen für kranke, alte und behinderte Menschen

In § 10 Abs. 6 StAG werden Sie von gewissen Voraussetzungen befreit, wenn Sie nachweisen können, dass Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung oder wegen des Alters benachteiligt sind. In dem Fall müssen Sie folgende Voraussetzungen nicht erfüllen:

  • Keine Vorlage eines Sprachzertifikats
  • Keine Vorlage eines Integrationstest „Leben in Deutschland“

Ausnahmeregelung für Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder

Zudem können Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder unter einfacheren Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Dies ist in § 10 Abs.2 StAG geregelt. In dem Zusammenhang ist besonders eine Ausnahme wertvoll. Für den Ehepartner, Lebenspartner und die minderjährigen Kinder muss folgende Voraussetzung nur von dem Antragsteller erfüllt werden, d.h. nicht vom Ehepartner, Lebenspartner und den minderjährigen Kindern:

  • Sie müssen nicht seit 8 Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Ausnahmeregelung für Schüler, Auszubildende und Studenten

Des Weiteren gibt es eine sehr interessante Ausnahmeregelung für Schüler, Studenten und Auszubildende. Diese Ausnahme finden Sie nicht ausdrücklich im Gesetz. In § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG ist jedoch geregelt, dass staatliche Leistungen unschädlich sind, wenn diese nicht zu vertreten sind. Deswegen gilt bei der Einbürgerung für Schüler, Auszubildende und Studenten Folgendes:

  • Es sind keine Beitragszahlungen in die Rentenversicherung notwendig
  • Der Lebensunterhalt darf durch BAföG oder BAB gesichert sein, d.h. für Schüler, Studenten und Auszubildende ist kein Einkommen notwendig.

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Sie wissen nicht, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie die Einbürgerung erhalten können? Nach welcher Regelung müssen Sie jetzt die Einbürgerung beantragen? Dafür haben wir eine Lösung! Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle unseren kostenlosen Test zu absolvieren. Sollten Sie für die Einbürgerung infrage kommen, erhalten Sie nach dem Test ein kostenloses Beratungsgespräch, in dem wir im Detail prüfen, wie Sie am schnellsten und einfachsten die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

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Antrag auf Einbürgerung: Wie kann ich sofort die Einbürgerung erhalten?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sind umfangreiche rechtliche Schritte notwendig, damit Sie eingebürgert werden.

Einbürgerung – Voraussetzungen ab 2022

Da sich Gesetze und Regelungen jederzeit ändern, erklären wir Ihnen, wie Sie ab 2022 eingebürgert werden können. Wir empfehlen unseren Mandanten schnellstmöglich mit der Einbürgerung zu beginnen, wenn die Voraussetzungen aktuell vorliegen. Gesetzesänderungen können jederzeit dazu führen, dass Sie die Voraussetzungen zukünftig nicht mehr erfüllen. Es wäre schade, wenn Sie die Voraussetzungen aktuell erfüllen und nach einer Gesetzesänderung die Einbürgerung nicht mehr erhalten können. Es muss ermittelt werden, welche gesetzliche Anspruchsgrundlage in Ihrem Fall anwendbar ist, das heißt, nach welchen Voraussetzungen Sie schnellstmöglich eingebürgert werden können. Problematisch daran ist, dass die zuständige Behörde unter Umständen nicht die richtige gesetzliche Grundlage wählt, was für Sie zu Problemen oder einer Ablehnung führen kann.

Antrag Einbürgerung

Im ersten Schritt müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Einbürgerungsantrag stellen. Beachten Sie unbedingt, dass Sie einen schriftlichen Nachweis über den Antragseingang von der zuständigen Behörde erhalten.

Schriftlicher Antrag auf Einbürgerung

Beachten Sie unbedingt, dass Sie den Einbürgerungsantrag schriftlich stellen. Des Weiteren sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie sich von der zuständigen Behörde schriftlich bestätigen lassen, wann der Einbürgerungsantrag eingegangen ist. Zum einen stellen Sie dadurch sicher, dass Sie einen Nachweis über den schriftlichen Einbürgerungsantrag haben. Sollte die zuständige Behörde mehr als 3 Monate für die Bearbeitung benötigen, können Sie die zuständige Behörde im Rahmen einer Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht dazu verpflichten, dass Ihr Antragsverfahren bearbeitet wird.

Antrag auf Einbürgerung Formular ab 2022

Einige Behörden haben den Einbürgerungsantrag auf Ihrer Homepage veröffentlicht.

Leider verlaufen die Antragsverfahren in den vielen hunderten „Einbürgerungsbehörden“ sehr unterschiedlich. Damit sind auch die Dokumente, die von der zuständigen Behörde angefordert werden, sehr unterschiedlich. Geben Sie im ersten Schritt bei www.google.com den Namen der Behörde ein und suchen Sie nach folgendem Dokument:

  • Einbürgerung Antrag PDF

Bedauerlicherweise sind auch die Einbürgerungsdokumente bei den jeweiligen Behörden nicht einheitlich benannt. Die häufigsten Namen sind:

  • Antrag Einbürgerung PDF
  • Einbürgerungsformular PDF
  • Formular Einbürgerung PDF

Sie sollten zunächst den Antrag im Internet suchen und herunterladen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag vor Beginn des Antragsverfahrens ausführlich zu lesen, da Sie dadurch erfahren, welche Unterlagen Sie benötigen. Sollte der Einbürgerungsantrag nicht Online verfügbar sein, vereinbaren Sie einen Termin in der zuständigen Behörde und lassen Sie sich den Antrag übergeben.

Online Antrag Einbürgerung

Zudem gibt es bei einigen Behörden in Deutschland mittlerweile die Möglichkeit, den Einbürgerungsantrag Online zu bearbeiten. Sollte die für Sie zuständige Behörde dies anbieten, nutzen Sie in jedem Fall diesen Service. Dies hat den großen Vorteil, dass Sie nachweisen können, dass Sie den Antrag gestellt haben. Zudem sind die Bearbeitungszeiten in dem Fall regelmäßig kürzer.

Unterlagen für die Einbürgerung einreichen

Nach Antragstellung müssen Sie regelmäßig zahlreiche Unterlagen in Kopie und/oder im Original abgeben. Welche Unterlagen das im Einzelnen sind, ist stark davon abhängig, nach welcher Anspruchsgrundlage die Einbürgerung beantragt werden kann oder muss. In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig:

  • ausgefüllter Einbürgerungsantrag
  • Aufenthaltstitel
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnnachweise
  • Arbeitgeberbestätigung
  • Steuerbescheid, betriebswirtschaftliche Auswertung und Bescheinigung vom Steuerberater
  • Ausbildungsvertrag
  • Immatrikulationsurkunde
  • Schul-, Zwischen- und Abschlusszeugnisse
  • Rentenmitteilungen der deutschen Rentenversicherung
  • Sprachzertifikat
  • Test „Leben in Deutschland“
  • Mietvertrag
  • Vermieterbestätigung
  • Nachweis der Mietzahlung (Kontoauszug)
  • Führungszeugnis
  • Bescheinigung, dass Sie keine Leistungen vom Staat erhalten (Sozialhilfe, ALG I und II, Wohngeld)
  • Einfache und erweiterte Meldebescheinigung
  • Pass oder Passersatz
  • Identitätsnachweise wie Geburtsurkunde, Familienbuch, Registereintrag
Was ist eine Loyalitätserklärung?

Im Rahmen der Einbürgerung müssen Sie zudem eine sogenannte Loyalitätserklärung abgeben. Es handelt sich dabei um ein Dokument, in dem Sie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erklären. Grundsätzlich ist dafür lediglich eine Unterschrift notwendig. Dieses Dokument stellt in der Praxis in den seltensten Fall eine Hürde im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens dar.

Darüber hinaus ist die Übermittlung der vollständigen und richtigen Unterlagen die größte Hürde, an der sehr viele Antragsteller ohne Rechtsanwalt scheitern. Nach unserer Erfahrung erhalten viele Ausländer in Deutschland die Einbürgerung nur deswegen nicht, weil es Ihnen nicht möglich ist, alle Unterlagen vollständig an die zuständige Behörde zu übermitteln. Besonders problematisch ist in dem Zusammenhang, wenn die Verfahrenszeiten sehr lang sind. In dem Fall werden immer wieder aktualisierte Unterlagen gefordert. Haben Sie beispielsweise alle Unterlagen abgegeben und die Prüfung der Unterlagen erfolgt erst 3-9 Monate später, werden folgende Unterlagen erneut angefordert:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnnachweise
  • Arbeitgeberbestätigung
  • Steuerbescheid, betriebswirtschaftliche Auswertung und Bescheinigung vom Steuerberater
  • aktueller Ausbildungsvertrag
  • aktuelle Immatrikulationsurkunde
  • Rentenmitteilungen der deutschen Rentenversicherung
  • Mietvertrag
  • Vermieterbestätigung
  • Nachweis der Mietzahlung (Kontoauszug)
  • Führungszeugnis
  • Bescheinigung, dass Sie keine Leistungen vom Staat erhalten (Sozialhilfe, ALG I und II, Wohngeld)
  • Einfache und erweiterte Meldebescheinigung

Dies führt bei vielen Antragstellern zu enormer Frustration, weil wiederholt die gleichen Unterlagen abgegeben werden müssen. Deswegen ist es so wichtig, bei der ersten Abgabe des Antrags und der Unterlagen keine Fehler zu machen. Es müssen alle Angaben im Antrag vollständig sein. Die Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und gut lesbar sein. Nach der Abgabe sollten Sie auf einen schnellstmöglichen Termin drängen, spätestens nach 3 Monaten, damit Sie ohne Anwalt zumindest eine Chance auf eine zeitnahe Beendigung des Antragsverfahrens haben.

Wovon ist die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag abhängig?

Ob Sie eingebürgert werden, ist grundsätzlich davon abhängig, ob Sie alle Voraussetzungen nach der jeweiligen Anspruchsgrundlage nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz erfüllen. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen und sämtliche Unterlagen vollständig und zeitnah übergeben wurden, können Sie eingebürgert werden.

Leider besteht in dem Zusammenhang die Problematik, dass nicht alle Voraussetzungen vom Gesetzgeber eindeutig geklärt sind. In etlichen Vorschriften sind die Voraussetzungen auslegungsbedürftig. Im Rahmen der Einbürgerung wird beispielsweise fast immer eine Prognose über die Frage getroffen, ob Ihr Lebensunterhalt nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG gesichert ist. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Lebensunterhalt gesichert ist, ist von sehr vielen Faktoren abhängig. An dieser Stelle ist es für den Antragsteller regelmäßig schwierig zu bewerten, ob die zuständige Behörde im Falle einer Ablehnung rechtmäßig oder rechtswidrig handelte.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen sehr gern bei Ihrem Einbürgerungsverfahren.

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Welche biometrische Daten müssen Sie abgeben?

Nachdem Ihr Antrag und sämtliche Unterlagen geprüft wurden und der Einbürgerung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nichts mehr im Wege steht, erhalten Sie einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten. Sie sollten zwingend darauf achten, dass dieser Termin nach Abschluss der Prüfung schnellstmöglich stattfindet, anderenfalls beginnt das Prüfungsverfahren, zumindest teilweise, von vorne. Wir empfehlen, innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Prüfung auf einen Termin zu drängen. Es kommt jedoch regelmäßig vor, dass dieser Termin erst 3-12 Monate nach Abschlussprüfung stattfindet. Die Verzögerung kann durch die Beauftragung von uns verhindert werden. Im Rahmen dieses Termins müssen Sie Ihre Fingerabdrücke und eine persönliche Unterschrift abgeben. Sollten Sie im Rahmen des schriftlichen Antrags noch kein biometrisches Passfoto übermittelt haben, müssen Sie dieses in jedem Fall zum Termin mitbringen.

a) Einbürgerung Bearbeitungsdauer

Das Einbürgerungsverfahren dauert nach unserer Erfahrung ohne Rechtsanwalt zwischen 6 – 24 Monaten. Regelmäßig können wir feststellen, dass die Verfahrenslängen bei kleineren Behörden kürzer sind und bei größeren Behörden (z.B. Berlin) länger sind.

Die Durchführung des Antragsverfahrens mit Migrando dauert aktuell zwischen 3 und 7 Monaten. Hintergrund ist, dass der Anwalt im Falle einer Bearbeitungsverzögerung direkt eine Untätigkeitsklage einlegen kann.

b) Wie lange dauert der Druck der Ausweisdokumente

Nachdem der Einbürgerungsantrag bewilligt wurde, muss lediglich der deutsche Personalausweis und der deutsche Nationalpass von der Bundesdruckerei hergestellt werden. Nach unseren Erfahrungen dauert dies ca. 4-8 Wochen.

Was kostet das Einbürgerungsverfahren?

a) Welche Gebühr muss ich bezahlen?

Die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren sind gesetzlich in § 38 StAG geregelt. Danach entstehen folgende Gebühren:

  • Einbürgerungsurkunde für Erwachsene 255,00 Euro
  • Einbürgerungsurkunde für minderjährige Kinder 51,00 Euro

Sollte der Antrag vor Ausstellung der Einbürgerungsurkunde zurückgenommen werden, entstehen in der Regel Kosten in Höhe von 25,00 Euro – 255,00 Euro.

b) Wer ist von der Gebühr befreit

Zudem besteht die Möglichkeit gemäß § 38 Abs. 3, 4 StAG von den Gebühren befreit zu werden. Der normale Antragsteller kann sich jedoch in der Regel nicht von den Gebühren befreien lassen.

Einbürgerungsantrag: Unser Fazit

Die Erfahrung zeigt, dass die erfolgreiche Einbürgerung teilweise sehr kompliziert ist. Wir gehen aufgrund der veröffentlichten Statistiken von Statista davon aus, dass die tatsächliche Einbürgerungsquote um ca. 30 % höher wäre, wenn das Einbürgerungsverfahren nicht so kompliziert wäre oder der Antragsteller das Einbürgerungsverfahren mit einem erfahrenen Rechtsanwalt durchführt.

Nie wieder Termine in der Ausländerbehörde
Mit der Niederlassungserlaubnis gehören nervige Termine und lässtige Wartezeiten in der Ausländerbehörde der Vergangenheit an!

Ihr Antrag auf Einbürgerung abgelehnt

Es kommt leider sehr häufig vor, dass Einbürgerungsanträge abgelehnt werden. Nach unseren Schätzungen sind ca. 50 % aller Ablehnungen zu Unrecht ergangen. Deswegen sollten Sie im Falle einer Ablehnung in jedem Fall prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Am schnellsten erfahren Sie über unseren kostenlosen Test, ob Sie eingebürgert werden können.

Wurde Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie trotzdem insgesamt zwei Möglichkeiten, die Einbürgerung zu erhalten.

Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheid im Einbürgerungsverfahren

Zum einen können Sie innerhalb der Frist Widerspruch oder Klage gegen den Ablehnungsbescheid der zuständigen Behörde einlegen. Welches Rechtsmittel das Richtige ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie die Einbürgerung beantragt haben. In einigen Bundesländern kann im Widerspruchsverfahren vor der Widerspruchsbehörde die Rechtsmäßigkeit des Einbürgerungsbescheids geprüft werden. In anderen Bundesländern müssen Sie direkt Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Welches Rechtsmittel das Richtige ist, können Sie der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Ablehnungsbescheides entnehmen. Achten Sie in jedem Fall auf die Frist im Ablehnungsbescheid. Rechtsmittel, die nach Ablauf der Frist eingelegt werden, sind unzulässig.

Neuer Antrag auf Erteilung der Einbürgerung

Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, einfach erneut einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Dabei sollten Sie aber einiges beachten. Problematisch ist, insoweit, als Sie grundsätzlich den Antrag bei derselben Behörde stellen, möglicherweise sogar beim selben Bearbeiter. Damit entscheidet die gleiche Person über Ihren Einbürgerungsantrag. In den Fällen ist davon auszugehen, dass derselbe Sachbearbeiter erneut Ihren Antrag ablehnt.  Sollten Sie sich keine rechtliche Unterstützung vom Anwalt holen, gibt es die Möglichkeit in einen anderen Bezirk zu ziehen. In dem Fall ist eine andere Behörde zuständig, womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Ihr Einbürgerungsantrag bewilligt wird. Natürlich nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Unsere Empfehlung

Falls Sie von der zuständigen Behörde einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllen. Machen Sie ganz einfach unseren kostenlosen Test und erfahren Sie, ob Sie für die Einbürgerung infrage kommen.

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Falls Sie ein positives Testergebnis erhalten, können Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. Im Telefonat überprüft ein Mitarbeiter von uns zuerst, ob Ihren Angaben richtig waren und teilt Ihnen danach mit, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie sich dann dafür entscheiden unsere Rechtsanwälte zu beauftragen, prüft in dem Fall der Rechtsanwalt, ob es besser ist Widerspruch oder Klage einzulegen oder ob es schneller geht, wenn direkt ein neuer Antrag gestellt wird.

10 Gründe, warum die Einbürgerung abgelehnt wurde

Auch wenn Sie vermeintlich alle Voraussetzungen erfüllen, lehnen Behörden in Deutschland begründete Einbürgerungsanträge zu Unrecht ab. Hintergrund ist, dass die Behörde den Antrag unsauber prüft oder Sie nicht alle notwendigen Informationen richtig und vollständig übermittelt haben. Zudem kann es sein, dass die zuständige Behörde die falsche Rechtsgrundlage in Ihrem Fall prüft. Die 10 häufigsten Gründe, warum der Einbürgerungsantrag zu Unrecht abgelehnt wurde, sind:

  1. Rentenversicherungsbeiträge werden zu Unrecht angefordert oder falsch berechnet.
  2. Ihre Aufenthaltszeiten werden falsch berechnet.
  3. Ihr Einkommen wird falsch berechnet.
  4. Kindergeld und Kindergeldzuschuss wird zu Unrecht in die Lebensunterhaltsberechnung einbezogen.
  5. Studenten müssen Einkommen und Rentenversicherungszahlungen trotz gesetzlicher Befreiung nachweisen.
  6. Auszubildende müssen Einkommen und Rentenversicherungszahlungen trotz gesetzlicher Befreiung nachweisen.
  7. Die zuständige Behörde wendet die falsche Anspruchsgrundlage an.
  8. Bei der Ermessenseinbürgerung werden die Integrationsbemühungen als irrelevant bewertet.
  9. Der Antrag wird wegen Corona nicht bearbeitet oder nicht beschieden.
  10. Der Antrag wird abgelehnt, weil Sie in den letzten 24 Monaten Arbeitslosengeld erhalten haben.
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Müssen Sie bei der Einbürgerung Ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben?

Dieses Thema ist sehr kompliziert und ist von vielen Faktoren abhängig. Insbesondere ist die Frage von den nachfolgenden Faktoren abhängig:

  • Aktuelle Staatsbürgerschaft
  • Alter
  • Aufenthaltsgründe in Deutschland
  • Anspruchsgrundlage, nach der Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen
  • und viele Weitere

In der Regel müssen Sie Ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben

Bei der Einbürgerung gilt grundsätzlich, dass Sie vor der Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Entscheidend ist, dass im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben wird. Deutschland ist immer noch ein Land, das grundsätzlich die Mehrstaatigkeit nicht wünscht.

Jedoch gibt es von dem Grundsatz, dass Sie nach der Einbürgerung nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben, viele Ausnahmen.

Wann müssen Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben?

Wenn Sie sicher wissen möchten, ob Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit auch im Falle der Einbürgerung beibehalten, ist dafür in jedem Fall eine individuelle Einzelfallprüfung notwendig. Die relevantesten Gründe, warum Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen, sind in der Regel:

  • Sie haben von Geburt an mehrere Nationalitäten
  • Sie sind EU-Bürger, Schweizer oder israelischer Staatsbürger
  • Sie gehören einer besonders schutzbedürftigen Gruppe an (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, u.a.)
  • Ihr Herkunftsland lässt die Aufgabe Ihrer alten Staatsangehörigkeit nicht zu:
    • Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Brasilien, Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien und Uruguay.
    • Hintergrund ist, dass Ihr Antrag nicht angenommen wird oder Ihr Herkunftsstaat die notwendigen Formulare nicht zur Verfügung stellt oder über Ihren vollständigen Antrag mehr als 2 Jahre lang nicht entschieden wurde.
  • Die Aufgabe Ihrer alten Staatsangehörigkeit ist für Sie unzumutbar
  • Die Aufgabe Ihrer alten Staatsangehörigkeit ist aktuell nicht möglich
  • Sie haben die israelische Staatsangehörigkeit

Wie kann die Einbürgerung wieder entfallen?

Wenn ich es als Ausländer geschafft habe und endlich eingebürgert wurde, stellt sich die Frage, ob ich meine deutsche Staatsbürgerschaft auch wieder verlieren kann? Die Antwort darauf lautet: NEIN!

Nach der Einbürgerung gibt es keine Gefahr mehr, dass Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können. Im Gegensatz zu Aufenthaltsrechten, die tatsächlich widerrufen oder zurückgenommen werden können, besteht diese Gefahr nach dem Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft nicht. Selbst wenn Sie sich schwerst strafbar machen, bleiben Sie Deutscher. Nach der Einbürgerung haben Sie ein Leben lang alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers, weil Sie deutscher Staatsbürger sind.

Sie haben noch Fragen?
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung! Unsere Experten beantworten im kostenlosen Gespräch alle Ihre Fragen und prüfen, wie Sie am schnellsten Ihr unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten.

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einbürgerung

Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern der Welt erhalten Sie mit der Geburt in Deutschland nicht ohne Weiteres die deutsche Staatsbürgerschaft. Es müssen weitere Voraussetzungen hinzukommen, dass Sie oder Ihre Kinder bereits mit Geburt Deutsche werden.

Diese Frage ist sehr kompliziert und nicht mit wenigen Sätzen zu beantworten. Grundsätzlich gibt es diverse Möglichkeiten, wie Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Im Rahmen der normalen Einbürgerung können Sie grundsätzlich nach 6-8 Jahren eingebürgert werden. Jedoch gibt es davon viele positive und negative Ausnahmen.

Nach der Einbürgerung sind Sie Deutscher! Auch wenn Sie kein „klassischer Deutscher“ sind, was auch immer das heißen mag, handelt es sich nicht mehr um ein besonders gutes Aufenthaltsrecht. Wenn Sie erst einmal die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, behalten Sie diese für immer.

Nachdem Sie eingebürgert wurden, erhalten Sie neben dem Personalausweis einen deutschen Reisepass. Mit dem können Sie grundsätzlich in alle Länder reisen. 

Sollten Sie vorbestraft sein, hängt die Frage der Einbürgerungsmöglichkeit davon ab, wann und welche Straftaten Sie begangen haben. In jedem Fall unproblematisch sind Vorstrafen, wenn Sie zu Geldstrafen unterhalb von 91 Tagessätzen oder zu Bewährungsstrafen unterhalb von 3 Monaten verurteilt wurden. Bei Strafen, die darüber hinaus gehen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob und wann eine Einbürgerung (wieder) möglich ist.

Grundsätzlich können Sie als Schüler, Auszubildender oder Student eingebürgert werden. Auch wenn grundsätzlich die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts notwendig ist, bestehen für Schüler, Auszubildende und Studenten einige Ausnahmen, jedoch, nur wenn alle anderen Voraussetzungen zur Einbürgerung vorliegen.

Ja! Jeder Deutsche hat das Recht, sich selbstständig zu machen. Ausländerrechtliche Fragen spielen insoweit nach der Einbürgerung keine Rolle mehr. Auch wenn das Thema der Selbstständigkeit etwas komplizierter sein kann, benötigen Sie im Zweifel in ersten Schritten nur eine Idee, um Ihr Vorgehen in die Tat umzusetzen.

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