Blaue Karte EU: Die wichtigsten Neuheiten ab November 2023!

Die Blaue Karte EU bekommt bald wichtige Änderungen. Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es einige Neuheiten für die blaue Karte EU. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Dinge sich für die blaue Karte EU ändern und warum einige Abläufe einfacher werden, als es aktuell noch der Fall ist. So sind Sie perfekt und ideal über das neue Gesetz und die blaue Karte EU informiert!
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Fabian Graske

Inhaltsverzeichnis
Blaue Karte EU: Die wichtigsten Neuheiten ab November 2023!

Blaue Karte EU: Der Hintergrund

Es ist wichtig zu Beginn den Hintergrund über die blaue Karte EU zu erfahren. Die Geschichte des Aufenthaltstitels ist eng mit dem Titel selbst verbunden. Gleichzeitig ist es essentiell zu wissen, wieso die blaue Karte EU überhaupt als Aufenthaltstitel entstanden ist und welches Ziel man genau mit der Schaffung dieses Aufenthaltstitels hatte.

Blaue Karte EU: Die Historie

Die blaue Karte EU hat ihren Ursprung in der Lissabon Strategie der Europäischen Union aus dem Jahre 2000. Ziel dieser Strategie war es, die EU für die Zukunft noch wettbewerbsfähiger zu gestalten. Man wollte die Produktivität und Innovationsgeschwindigkeit in den EU-Staaten und in der Union als Ganzes stärken. Man wollte als EU ein Vorbild für den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aufschwung sein. Bestehen sollte die Strategie aus den Feldern Umweltschutz, Wissensgesellschaft und Innovation.

Man merkte bei der EU, dass für die Umsetzung dieser Ziele Unterstützung notwendig war. So entwarf man die Richtlinie 2009/50/EG. Diese legte fest, dass für das Erreichen der Lissabon Strategie hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten notwendig waren. Aus dieser Idee entwickelte sich dann im Laufe der Zeit die blaue Karte EU. Die Lissabon Strategie wurde 2010 durch das Projekt Europa 2020 ersetzt.

Bedeutung der blauen Karte EU

Die blaue Karte EU hat von Beginn Ihrer Einführung an die Bedeutung gehabt, hochqualifizierte Arbeitnehmer für den europäischen Arbeitsraum zu begeistern und die Herausforderungen der Zukunft, mit denen Europa konfrontiert ist, zu meistern. Dazu gehört, dass man die Demographieprobleme Europas lösen will. 

Die europäische Bevölkerung wurde schon seit 2010 stetig älter und dies hat in den letzten Jahren nochmals zugenommen. Daher setzt man auf die blaue Karte EU und hochqualifizierte junge Fachkräfte aus Drittländern, die sich in Europa zum Arbeiten niederlassen.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch Kernpunkt der Lissabon-Strategie war, ist der Bereich Innovation. Durch die Eiwanderung von qualifizierten Fachkräften mit Hochschulabschluss hofft die EU auch von der Innovation zu profitieren, die in manchen Drittstaaten höher ist als in der EU. 

Gleichzeitig will man den stetigen Fachkräftemangel, unter dem neben Deutschland auch viele andere EU-Staaten leiden, bekämpfen. In Bereichen, die einen besonderen Mangel haben, werden verstärkt Fachkräfte über die blaue Karte EU gesucht, die dann als Fachkräfte eingesetzt werden können.

Blaue Karte EU: Die 6 Neuheiten

Mit dem Fachrkräfteeinwanderungsgesetz gibt es Neuheiten für die blaue Karte EU. Das Gesetz soll ab November schrittweise nach Plan der Bundesregierung umgesetzt werden. Für die blaue Karte bedeutet das neue Gesetz einige Änderungen. Sowohl für Menschen, die die blaue Karte EU beantragen, als auch Besitzer des Aufenthaltstitels gibt es Erleichterungen.

Neuheit 1: Senkung der Verdienstgrenze für die blaue Karte

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht vor, die Verdienstgrenze für die blaue Karte EU zu senken. Dabei orientiert sich die Bundesregierung an der von der EU vorgegebenen Richtlinie EU 2021/1883. Ab November 2023 wird die Mindestverdienstgrenze für die Blaue Karte von 4886.67 Euro brutto Jahreslohn auf 43.800 Euro brutto gesenkt. Bei Engpassberufen und Berufsanfängern wird der Verdienstnachweis von 45.542 Euro brutto Jahreslohn auf 39.682 Euro brutto gesenkt

Neuheit 2: Mehr Personen können die blaue Karte beantragen

Ab November eröffnet sich außerdem für mehr ausländische Fachkräfte die Möglichkeit, mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Antrag auf die blaue Karte EU zu stellen.

Es soll in Zukunft für Ausländer mit einem Studienabschluss, die innerhalb der letzten drei Jahre einen Hochschulabschluss gemacht haben, möglich sein eine blaue Karte EU zu beantragen, wenn diese eine Anstellung in Deutschland haben, bei der sie auf ein Mindestgehalt aller im Jahr fälligen Beitragsbemessungsgrenze in das Rentensystem von 45,03 Prozent kommen. Dies ist bei einem Bruttojahresgehalt von 39.682 Euro der Fall. Hierbei ist es unabhängig, ob Sie einen Mangelberuf oder einen Regelberuf ausüben.

 

Neuheit 3: Änderungen für IT-Spezialisten

IT-Spezialisten können mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgsetz eine blaue Karte auch ohne Hochschulabschluss bekommen. Bedingung ist, dass mindestens 3 Jahre Berufserfahrung belegt werden können. Die Verdienstgrenze wird sich bei den 39.682 Euro Bruttojahresgehalt befinden. 

Grund hierfür ist, dass IT-Spezialisten und Fachkräfte in der Informatikbranche dringend gesucht werden und es in Deutschland einen besonders hohen Fachkräftemangel in diesem Berufszweig gibt. Mit der neuen Regelung reichen in Zukunft Berufserfahrung ab 3 Jahren aus. Je mehr Berufserfahrung man hat, desto einfacher ist es, die blaue Karte zu erhalten.

Neuheit 4: Anzahl der Mangelberufe wird erhöht

Weiterhin wird die Anzahl der Mangelberufe mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgsetz erweitert. In Zukunft werden folgende Berufsgruppen als Mangelberufe gewertet: Tierärzte, Apotheker, Krankenpflege und Geburtshilfe-Fachkräfte, Lehr- und Erziehungskräfte, Kinderbetreuung und Gesundheitswesen, Fachkräfte in der Informations und Kommunikationstechnologie, Führungskräfte in der Herstellung und Produktion von Waren im Bergbau, Bau und in der Logistik.

Neuheit 5: Mobilität mit der Blauen Karte

Bei der Mobilität von Menschen, die eine blaue Karte EU haben, gibt es mit dem neuen Gesetz auch Neuheiten. Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat die blaue Karte EU besitzen, dann gibt es zwei unterschiedliche Arten von Mobilität, die kurzfristige und langfristige Mobilität.

Die kurzfristige Mobilität geht für einen Aufenthalt von 90 Tagen. Sie dürfen mit Ihrem Aufenthaltstitel nach Deutschland kommen und sich zum Zweck der geschäftlichen Tätigkeit aufhalten. Sie brauchen dafür weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.

Die langfristige Mobilität tritt ein, wenn Sie über 12 Monate in Deutschland bleiben. Dies ist der Mindestaufenthalt. Sie können dann mit einer blauen Karte eines anderen EU-Mitglieds langfristig nach Deutschland umziehen und brauchen dafür kein Visum. Sie müssen dann nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der Ausländerbehörde eine blaue Karte EU für Deutschland beantragen.

Neuheit 6: Einfacherer Familiennachzug mit blauer Karte

Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist der Familiennachzug zu Inhabern einer blauen Karte EU einfacher möglich. Entscheidend ist, dass die Inhaber der blauen Karte bereits mit ihrer Familie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt haben. Die Regelung ist dann privilegiert und bei der Vergabe der Aufenthaltserlaubnis für das Familienmitglied ist kein Wohnraumnachweis nach § 29 Abs. 1 Nr.2 AufenthG und kein Nachweis für die Sicherung des Lebensunterhalt nach § 5 Abs.1 Nr.1 AufenthG notwendig.

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Bedingung für die blaue Karte EU

Die blaue Karte EU nach §18b AufenthG ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Es ist wichtig diese Voraussetzungen zu kennen, wenn man sich für eine blaue Karte EU bewerben und auf diesem Weg nach Deutschland kommen möchte.

Bildungsnachweise und Abschlüsse

Wichtigster Punkt für eine blaue Karte EU ist ein abgeschlossenes Studium. Ohne ein abgeschlossenes Studium ist es nicht möglich, eine blaue Karte EU zu erhalten. Ausnahme sind in Zukunft mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz IT-Fachkräfte. Bei ihnen reicht auch 3 Jahre Berufserfahrung ohne ein abgeschlossenes Studium. Generell ist es aber so, dass ein Universitätsabschluss eine grundsätzliche Voraussetzung für die blaue Karte EU ist.

Beleg eine Arbeitsvertrages

Ein weiterer ganz entscheidender Punkt ist, dass Sie einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen vorzeigen können. Es ist wichtig, dass es eine Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers in Deutschland gibt. Alternativ zum Arbeitsvertrag können Sie auch eine Stellenzusage vorzeigen. Diese wird als Alternativdokument akzeptiert.

Ohne einen Arbeitsvertrag wird es nichts mit einer blauen Karte EU für Sie. Der Arbeitsvertrag ist entscheidend dafür, dass Sie den Aufenthaltstitel nach 18b AufenthG bekommen.

Nachweis des Mindestgehalts

Die Einwanderung von ausländischen Fachkräften ist aktuell durch die blaue Karte geregelt. Aktuell ist es noch so, dass die Verdienstgrenze für die blaue Karte bei 4886,67 Euro brutto liegt, was im Jahr 58.400 Euro brutto macht. Ausgenommen von dieser Verdienstgrenze sind Fachkräfte, die in einem Mangelberuf arbeiten. Diese Fachkräfte müssen aktuell für die blaue Karte ein Verdienst von 3796 Euro brutto beziehungsweise 45.542 Euro brutto nachweisen.

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches ab November startet, werden die Mindestgehaltsgrenzen gesenkt. Sie müssen also in Zukunft, wenn Sie eine blaue Karte EU beantragen, weniger Einkommen durch Ihre Arbeit nachweisen.

Wohnnachweise

Wenn Sie bereits in Deutschland wohnen und im Besitz eines Studentenvisums nach § 16b AufenthG sind, dann müssen Sie einen Nachweis über Ihre Wohnung erbringen. Hierfür reicht es, wenn Sie eine Bescheinigung für die Anmeldung (die sogenannte Meldebestätigung) vorlegen. Alternativ wird auch der Mietvertrag oder eine Einzugsbestätigung des Vermieters akzeptiert.

Identitätsdokumente

Sie müssen bei der Antragstellung für die blaue Karte EU Ihre Identität nachweisen können. Dies funktioniert mit einem Nationalpass oder einem Personalausweis. Alternativ funktioniert es auch mit alternativen Dokumenten, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Passbeschaffung objektiv unmöglich und subjektiv unzumutbar ist. Sie brauchen darüber dann eine schriftliche Bescheinigung und legen diese mit dem Alternativdokument vor.

Weitere Dokumente

Weitere Dokumente, die Sie benötigen, sind für die Krankenversicherung ein Nachweis über Ihre Krankenversicherung und ein Beleg, dass Sie in die Krankenkasse regelmäßig einzahlen (Kontoübersicht). Wichtig ist zudem, dass Sie durch die Krankenkasse, die Sie versichert, eine Bescheinigung über Ihre Versicherung nachweisen können.

Wenn Sie in einem Mangelberuf einen Arbeitsvertrag oder Stellenzusage haben und sich Ihr monatlicher Lohn unter 3796 Euro brutto beläuft, dann benötigen Sie eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit, dass Sie eine blaue Karte EU erhalten können.

Blaue Karte EU: Die Vorteile

Die blaue Karte EU bringt unterschiedliche Vorteile für Ausländer. Man hat mit ihr in unterschiedlichen Bereichen mehr Freiheiten als mit anderen Aufenthaltstiteln. Für verschiedene Prozesse der Integration in Deutschland ist eine blaue Karte EU hilfreich.

Einfachere Einbürgerung

Die Einbürgerung mit einem Aufenthaltstitel blaue Karte EU nach § 18b AufenthG klappt einfacher als mit anderen Aufenthaltstiteln. Grund dafür ist, dass der deutsche Staat die Einbürgerung von Fachkräften mit Arbeitsvertrag aktiv unterstützt. Unterschiedliche Branchen in Deutschland benötigen Fachkräfte und hätten ohne ausländische Fachkräfte massive Probleme.

Aus diesem Grund kann der Prozess unter Umständen einfacher funktionieren. Bedingungen für die Einbürgerung wie die Sicherung Ihres Lebensunterhalts sind für Sie auch bei der blauen Karte EU Bestandteile. So bringen Sie einige Voraussetzungen bereits mit und müssen wenigere Voraussetzungen schaffen.

Familienzusammenführung geht leichter

Mit einem Aufenthaltstitel nach § 18b AufenthG ist der Familiennachzug deutlich einfacher als bei anderen Aufenthaltstiteln. Durch die Verdienstgrenzen für die blaue Karte EU besitzen Sie schon finanzielle Voraussetzungen für den Familiennachzug. Hinzu kommt, dass mit einer blauen Karte EU Ihr Ehepartner ohne vorherige Sprachkenntnisse die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen kann und auch die Berechtigung besitzt, in Deutschland einer Arbeit nachzugehen.

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es noch einmal Erleichterungen. Dies betrifft Menschen mit einer blauen Karte EU, die von einem anderen EU-Mitglied ausgestellt wurde und die mit ihrer Familie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt haben.

Mobilität im EU-Gebiet mit blauer Karte EU

Die blaue Karte EU ermöglicht mehr Mobilität und Bewegungsfreiheit innerhalb des EU-Gebiets. Während man mit anderen Aufenthaltstitel sehr stark eingeschränkt ist, kann man mit einem Aufenthaltstitel nach 18b AufenthG sich freier im EU-Raum bewegen.

Bessere Integration

Die Integration mit einem Aufenthaltstitel nach 18b AufenthG funktioniert für Sie einfacher. Die blaue Karte EU hat die Voraussetzung, dass Sie bereits einen Arbeitsvertrag besitzen. Mit der Arbeit zahlen Sie jeden Monat in das deutsche Sozialsystem und Rentensystem ein. Damit bringen Sie einen wichtigen Mehrwert für die Gesamtheit der deutschen Gesellschaft mit und zeigen einen großen Integrationsnachweis.

Mit der blauen Karte EU sind Sie als Fachkraft anerkannt. Da Deutschland Fachkräfte stark benötigt, ist die Unterstützung auf dem Weg zur Integration einfacher als bei anderen Aufenthaltstiteln. Ihr Arbeitgeber hat ein großes Interesse daran, Sie bei den Integrationsschritten auf unterschiedlichen Wegen zu fördern und zu unterstützen, und gleiches gilt für den deutschen Staat.

Reisen mit der blauen Karte EU

Die blaue Karte EU macht Reisen in unterschiedliche Länder einfacher möglich, als es bei anderen Aufenthaltstiteln der Fall ist. Dieser Punkt ist Teil der einfacheren Mobilität mit der blauen Karte. Es betrifft nicht nur Reisen geschäftlicher Art, sondern auch Reisen aus touristischen Gründen.

In diese Länder klappt die visafreie Reise

Generell gilt: Sie können bis zu 90 Tage innerhalb von 190 Tagen in einen anderen Schengen-Staat reisen. Bei den Schengen-Staaten handelt es sich um folgende Länder: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Damit bietet die blaue Karte EU die Möglichkeit, visafrei sich in einem Großteil aller europäischen Staaten frei zu bewegen und zu reisen. Ein Privileg, welches Sie mit anderen Aufenthaltstiteln nicht besitzen.

Bei diesen Ländern ist die visumsfreie Reise nicht möglich

In allen Staaten, die nicht zum Schengen-Bereich gehören, können Sie nicht visafrei einreisen. Hier muss jeweils mit einer blauen Karte EU ein Visum beantragt werden. Wichtig ist hierbei ein Punkt: Wenn Sie sich 12 Monate hintereinander in einem nicht EU-Land aufhalten, dann endet Ihre blaue Karte EU und damit Ihr Aufenthaltstitel. Sie können eine Verlängerung beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Verlängerung Ihres Aufenthaltes außerhalb des Schengen-Gebietes im Interesse der Bundesrepublik Deutschland ist. Ein berechtigter Grund kann ein Auslandseinsatz für die Arbeit sein.

Blaue Karte EU: Ratschläge zur Beantragung

Bei der Beantragung der blauen Karte EU kann man bestimmte Schritte falsch machen. Umso wichtiger ist es, dass man einfache Fehler vermeidet. Weiterhin gibt es ein paar einfache Tipps, mit denen die Beantragung reibungslos funktioniert.

Blaue Karte EU: Die Schritte zum Antrag

Generell gilt: Je mehr Nachweise Sie tätigen, desto besser. Das gilt für Nachweise, was die Mindestverdienstgrenze angeht, genauso wie für Nachweise zur Wohnung oder Nachweise über Qualifikationen. Ein anderer wichtiger Punkt ist, alle Dokumente inklusive dem Antrag gründlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren.

Beim Antragsformular ist es wichtig, das Formular komplett und richtig auszufüllen. Als Beispiel können Sie unter dem Abschnitt Formulare als Download das Antragsformular der Stadt Berlin für den Antrag auf die blaue Karte EU sehen.

Ein anderer sehr wichtiger Punkt ist die Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses. Auf dem Infoportal anabin(Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) oder auf einer speziellen Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie Ihren Hochschulabschluss überprüfen und sehen, ob dieser anerkannt wird und wie man ihn anerkennen lassen kann.

Fehler die man vermeiden sollte

Zu Fehlern bei der Beantragung der blauen Karte EU gehört, wenn man insbesondere den Verdienstnachweis zu niedrig angibt. Je mehr Dokumente man angibt und je klarer und eindeutiger ist, dass Sie diese Verdienstgrenze nachweisen können. desto besser.

Ein anderer Fehler ist es, wenn man bei der Anerkennung der Hochschulabschlüsse nicht genau genug ist. Nichts ist ärgerlicher, als wenn man wegen solchen Dingen an der Beantragung der blauen Karte EU scheitert.

Zusammenfassung

Das Thema Neuheiten bei der blauen Karte EU ab November 2023 ist sehr umfangreich. Anbei haben wir für Sie nochmals die wichtigen Einzelheiten zusammengefasst:

  1. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird ab November 2023 die Verdienstgrenze bei der blauen Karte gesenkt.
  2. Die Anzahl der Mangelberufe, die für die blaue Karte EU berechtigen, wird mit dem neuen Gesetz erhöht.
  3. Mit dem neuen Gesetz können mehr Menschen eine blaue Karte EU beantragen als zuvor.
  4. IT-Spezialisten haben eine Erleichterung. Hier reicht auch Berufserfahrung anstatt Hochschulabschluss für die blaue Karte aus.
  5. Die Mobilität mit der blauen Karte für Menschen, die eine blaue Karte EU aus einem anderen EU Mitgliedstaat haben, wird erleichtert.
  6. Der Familiennachzug mit der blauen Karte für Menschen, die eine blaue Karte EU aus einem anderen EU Mitgliedstaat haben, wird erleichtert.
  7. Bezüglich Reisemöglichkeiten gilt, dass die Reise innerhalb des Schengen-Bereichs für 90 Tage innerhalb von 190 Tagen visumsfrei möglich ist.
  8. Wer außerhalb des Schengen-Bereichs reist, muss die 12-Monats-Grenze im Kopf haben. Bei Überschreitung der Grenze verliert man den Aufenthaltstitel blaue Karte EU.
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FAQ - Fragen und Antworten zu den Neuheiten mit der blauen Karte EU

Die blaue Karte nach § 18b AufenthG ist ein Aufenthaltstitel in Deutschland. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag bei einem deutschen Unternehmen und die Feststellung, dass man als Fachkraft in Deutschland anerkannt wird.

Es gibt 6 verschiedene Neuheiten für die blaue Karte EU. Die Verdienstgrenze wird ab November 2023 mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gesenkt.

Die Familienzusammenführung für Menschen mit blauer Karte EU soll einfacher funktionieren. Mit dem neuen Gesetz wird die Anzahl der Mangelberufe erhöht.

Mit dem neuen Gesetz haben mehr Menschen die Möglichkeit, eine blaue Karte EU zu beantragen. IT-Fachkräfte können in Zukunft auch durch Berufserfahrung die blaue Karte erhalten und brauchen nicht zwingend ein Hochschulstudium.
Die Mobilität mit der blauen Karte EU soll mit dem neuen Gesetz vereinfacht werden.

Die blaue Karte EU bekommt ein Ausländer, der in Deutschland als Fachkraft anerkannt wird und durch Hochschulstudium oder Berufserfahrung Qualifikationen vorlegen kann.

Mit der blauen Karte kann man alle Länder des Schengen Raums visumfrei für 90 Tage innerhalb von 190 Tagen bereisen. Alle anderen Länder muss man mit Visum erreichen. Hier muss die 12-Monats-Grenze beachtet werden. Befindet man sich länger als 12 Monate in einem Staat außerhalb des Schengen-Gebiets, dann verliert man die blaue Karte EU

Die blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, den man mit dem Nachweis eines Arbeitsvertrages bei einem deutschen Unternehmen und einer bestimmten Verdienstgrenze erhalten kann.

Die Familienzusammenführung mit der blauen Karte EU geht einfacher als mit anderen Aufenthaltstiteln. Durch die Verdienstgrenze für die blaue Karte EU bringt man den Nachweis für den Lebensunterhalt für sich und seine Familie schon mit. Eine Voraussetzung ist damit also schon gegeben.

Nach der blauen Karte EU kommt für viele Menschen die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung. Beides ist mit einer blauen Karte EU einfacher zu erhalten als mit vielen anderen Aufenthaltstiteln.  Eine weitere Möglichkeit ist nach 5 Jahren mit einer blauen Karte EU den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU zu beantragen. 

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